Grundlagen des Aufenthaltsrechts und Zugang zu Sozialleistungen für Ausländer

Publikation - geschrieben am 08.03.2024 - 11:51

In Deutschland leben etwa 15 Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte davon sind rund sieben Millionen Ausländer*innen. Von diesen sind etwa ein Drittel Bürger aus den Staaten der Europäischen Union und etwa zwei Drittel sogenannte Drittstaatsangehörige,also Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören.
 

Es gibt in Deutschland zwei gesetzliche Grundlagen,die den Aufenthalt von Ausländern regeln:

  • das Aufenthaltsgesetz für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer aus Nicht-EU-Staaten und
  • das Freizügigkeitsgesetz für freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger und ihre Familienangehörigen.

Im Folgenden wird ein grober Überblick über aufenthaltsrechtliche Regelungen für Ausländer sowie Ansprüche auf Sozialleistungen und den Arbeitsmarktzugang gegeben. Zudem finden Sie Verweise
zu Internetseiten und Literatur, in der Sie weiter führende Hinweise finden können. Dabei wird auch in dieser Broschüre zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern unterschieden.

Diese Orientierungshilfe ist im Rahmen des Projektes „Integration durch Partizipation – Förderung des interkulturellen Dialogs. Qualifizierung von Migrantenselbstorganisationen“ erschienen. Projektlaufzeit 2009 bis 2011.

Download der Broschüre Grundlagen des Aufenthaltsrechts und Zugang zu Sozialleistungen für Ausländer

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