Es wird nur das Kombi-Modell geben, mit dem die Binnendifferenzierung vereinheitlicht fortgeführt werden kann. Die Unterscheidung in badisches und württembergisches Modell wird wegfallen. Das SGB IX-Modell ist eine besondere Wohnform der Eingliederungshilfe entsprechend den Vorgaben des SGB IX, also nur mit einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Eingliederungshilfeträger.