Zum 01.03.2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat inzwischen weitere Hinweise und Merkblätter zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 4 Infektionsschutzgesetz vorgelegt.
Diese sind für Paritätische Mitgliedsorganisationenauf der Internetseite im Referat Jugend unter Arbeitshilfen und Handreichungen eingestellt.
Ansprechperson