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Auf Bundesebene wurde die Verordnung zur Änderung der "Verordnung zum Anspruch auf bestimmte…
Zurzeit finden zur COVID-19-Prävention keine Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen statt.…
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat ihre “Handlungsempfehlungen zum…
Am 17. Juli informierte Frau Dr. Stark vom Landesgesundheitsamt die Kita-Verbandsvertreter*innen…
Das Kultusministerium hat Informationen für die Zuwendungen zur Umsetzung Gesamtkonzeption "…
Nochmaliger Hinweis: Anmeldung von Umstellungskosten nach BTHG - Achtung: Frist! Sehr geehrte…
In nur wenigen Schritten können Sie eine Mitgliedsorganisation des Paritätischen werden. Erfahren Sie alles über den Prozess unter „Mitglied werden“.
Füllen Sie gleich online Ihren Mitgliedsantrag aus - sollten Sie mehr Zeit für die Unterlagen benötigen, speichern Sie Ihre Angaben für später.
Der Aufsichtsrat des PARITÄTischen entscheidet 4 mal im Jahr über die Aufnahme neuer Mitglieder. Anschließend bekommen Sie einen Bescheid über den Antrag.
Herzlichen Glückwunsch! Sollte alles geklappt haben, sind Sie und Ihre Organisation nun Teil des PARITÄTischen und genießen viele Vorteile.