Soziale Innovationen. Aus Ideen wird Zukunft.

Ausgabe 01/2026

Soziale Innovationen. Aus Ideen wird Zukunft. KI-generiertes Gesicht von Albert Einstein.

Die Freie Wohlfahrtspflege handelt gemeinwohlorientiert, nah an den Menschen und tief verankert in  Baden-Württemberg, in städtischen wie ländlichen Räumen.  Doch Innovation entsteht nicht allein in vereinzelten Modellprojekten – sie entsteht erst, wenn gute Ansätze in die Fläche gelangen. Dafür braucht es Mut zu neuen Wegen, zu neuen  Finanzierungsmodellen und zu Kooperationen, die staatliche, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven verbinden.

Soziale Leistungen und die gesamte Wohlfahrt sind kein Luxus und kein unnötiger Kostenfaktor, sondern eine Investition in unsere  gesellschaftliche Stabilität – in echte Teilhabe- und Lebenschancen  für alle Menschen im Land. Damit Baden-Württemberg auch morgen  ein solidarisches und demokratisches Land mit nachhaltig trag-fähigen Strukturen bleibt, das seine Innovationskraft zum Wohle aller nutzt, braucht es ein gemeinsames Zukunftsbild – eine Verantwortungsgemeinschaft, die bereit ist, neue Wege zu wagen.

 

GlücksSpirale

Artikel dieser Ausgabe

Die Stärke der Freien Wohlfahrtspflege: Engagement, Vielfalt und demokratische Praxis

In herausfordernden Zeiten werden die Rufe nach Veränderung laut, zu Recht. Wir brauchen soziale Innovationen und kreative Kooperationen, um die Lebenssituation breiter Bevölkerungsschichten spürbar zu verbessern. Die Freie Wohlfahrtspflege ist dabei ein zentraler Akteur. Sie entwickelt soziale Innovationen nicht nur, sie trägt sie auch in die Breite. Denn erst mit ihrer Verankerung in der Fläche wird aus einer Idee eine wirksame Innovation.

Soziale Innovation‘ ist in aller Munde. Der Begriff ist dabei nicht immer klar umrissen, meistens jedoch positiv besetzt und bezeichnet erst einmal unscharf Neuerungen, die sich in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben ergeben, ob bewusst angestrebt oder erst im Rückblick erkennbar. Der positive Beiklang, den der Begriff hat, ist erfreulich, zeigt er doch, dass ein gesellschaftliches Bewusstsein für die enormen Veränderungen im aktuellen Zusammenleben besteht, die wir erleben -, und dass diese auch als zu nutzende Chancen erachtet werden.

Soziale Daseinsvorsorge neu denken: Integration statt Fragmentierung in Baden-Württemberg

Die soziale Daseinsvorsorge in Baden-Württemberg steht vor einem strukturellen Wendepunkt. Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, steigende Wohnkosten und wachsende Teilhabebedarfe treffen auf ein System, das historisch in Zuständigkeiten, Förderlogiken und Rechtskreise fragmentiert ist.

Die kommunalen Gebietskörperschaften stöhnen immer mehr unter der Last der Pflichtaufgaben, die ihnen über bundesgesetzliche Regelungen insbesondere aus den Rechtskreisen SGB VIII, IX und XI aufgegeben sind. Wenn wir nicht der regierungsseitig reflexhaft vorgetragenen Forderung nach Leistungskürzungen folgen wollen, müssen wir kritisch auf Fehlentwicklungen sowohl bei der Leistungserbringung als auch bei den darauf bezogenen bürokratischen Vorgaben schauen.

Der demografische Wandel, veränderte Lebensgewohnheiten und die Digitalisierung  treffen nicht nur die Wirtschaft, sondern auch das freiwillige Engagement. Viele Vereine und Initiativen stehen am Scheideweg. Um nicht den Anschluss zu verlieren, müssen sie sich neu aufstellen. Das Projekt „Challenge.Intersektoral“ zeigt einen Lösungsweg auf. 

Fachkräfte aus anderen Branchen gewinnen, Genehmigungsverfahren beschleunigen oder innovative Plattformmodelle aus dem Tech- Bereich übertragen. Das sind Herausforderungen, vor denen auch das Engagement steht.

Mehrere Menschen vor einem Laptop

Engagierte der ersten Stunde ziehen sich zurück, Jüngere fühlen sich von traditionellen Strukturen nicht angesprochen, Wissen geht verloren. Erwartungen, Kommunikation und  Lebensrealitäten verändern sich. Oft fehlen Know-how oder Prozesse, um die Zukunftsplanung frühzeitig anzugehen.

Künstliche Intelligenz verändert Wirtschaft, Verwaltung und Bildung grundlegend. Für die Soziale Arbeit stellt sich damit nicht die Frage, ob sie betroffen ist, sondern wie sie diese Entwicklung aktiv mitgestalten kann.

Lange Zeit wurden wichtige Entscheidungen im Gesundheitswesen ohne direkte Beteiligung der Patient*innen getroffen. Seit 2003 gibt es dafür einen rechtlichen Rahmen. Die sogenannte Patientenbeteiligung (§ 140f SGB V) ermöglicht es, dass Organisationen von Patient*innen, Selbsthilfegruppen und Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen Vertreter*innen in wichtige Gremien des Gesundheitswesens entsenden. Dort bringen sie ihre Erfahrungen ein – etwa bei Fragen der Versorgungsplanung, in Gesundheitskonferenzen oder in anderen beratenden Ausschüssen.

Wie das Soziale Entschädigungsrecht für Betroffene sexualisierter Gewalt wirksam wird.

Mit dem Inkrafttreten des Sozialen Entschädigungsrechts (SER, SGB XIV) zum 1.1.2024 sollte insbesondere für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend der Zugang zu staatlichen Entschädigungsleistungen verbessert werden. In der Praxis zeigt sich jedoch: Trotz neuer Leistungsansprüche bleiben die Verfahren hochkomplex, langwierig und für viele Betroffene psychisch stark belastend.