Soziale Innovationen. Aus Ideen wird Zukunft.

Ausgabe 01/2026

Soziale Innovationen. Aus Ideen wird Zukunft. KI-generiertes Gesicht von Albert Einstein.

Die Freie Wohlfahrtspflege handelt gemeinwohlorientiert, nah an den Menschen und tief verankert in  Baden-Württemberg, in städtischen wie ländlichen Räumen.  Doch Innovation entsteht nicht allein in vereinzelten Modellprojekten – sie entsteht erst, wenn gute Ansätze in die Fläche gelangen. Dafür braucht es Mut zu neuen Wegen, zu neuen  Finanzierungsmodellen und zu Kooperationen, die staatliche, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven verbinden.

Soziale Leistungen und die gesamte Wohlfahrt sind kein Luxus und kein unnötiger Kostenfaktor, sondern eine Investition in unsere  gesellschaftliche Stabilität – in echte Teilhabe- und Lebenschancen  für alle Menschen im Land. Damit Baden-Württemberg auch morgen  ein solidarisches und demokratisches Land mit nachhaltig trag-fähigen Strukturen bleibt, das seine Innovationskraft zum Wohle aller nutzt, braucht es ein gemeinsames Zukunftsbild – eine Verantwortungsgemeinschaft, die bereit ist, neue Wege zu wagen.

 

GlücksSpirale

Artikel dieser Ausgabe

3 Menschen hochmotiviert

Der trägerübergreifende Springerpool für flexible Personaleinsätze in Bad Cannstatt ist eines von 20 Teilprojekten des Projekts „Springer- und Ausfallkonzepte“ der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg. Im Fokus steht die Implementierung von Springer- und Ausfallkonzepten, gefördert im Rahmen von Innovation Pflege 2024.

Alpakas auf einer grünen Wiese

Die Alpaka Alm Leonberg ist ein Modellprojekt in Trägerschaft des Betreuungsvereins  Fish e. V. Leonberg. Menschen, die im Alltag besondere Unterstützung brauchen, finden auf  der Alpaka Alm einen geschützten Ort, an dem sie Ruhe, Struktur und neue Lebensfreude  erleben können – unabhängig von Alter oder Lebenssituation.

Es gibt eine neue EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Sie ist bereits seit dem 10.10.2025 in Kraft. Die Vorschriften der EU-Verordnung gelten direkt und unmittelbar und bedürfen keiner gesonderten Umsetzung in das deutsche Recht.