Wie das Soziale Entschädigungsrecht für Betroffene sexualisierter Gewalt wirksam wird.
Mit dem Inkrafttreten des Sozialen Entschädigungsrechts (SER, SGB XIV) zum 1.1.2024 sollte insbesondere für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend der Zugang zu staatlichen Entschädigungsleistungen verbessert werden. In der Praxis zeigt sich jedoch: Trotz neuer Leistungsansprüche bleiben die Verfahren hochkomplex, langwierig und für viele Betroffene psychisch stark belastend. Fehlende traumasensible Begleitung, uneinheitliche Verwaltungspraxis und problematische Begutachtungen führen dazu, dass Betroffene ihr Recht häufig nicht wahrnehmen oder Verfahren abbrechen. Problematisch ist die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und tatsächlicher Inanspruchnahme: Es fehlt an einer strukturell verankerten, finanzierten und koordinierten psychosozialen Begleitung im SER-Verfahren. Der Arbeitskreis SER Baden-Württemberg bei Wildwasser Stuttgart e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, diese Lücke zu schließen.
Der Arbeitskreis SER Baden-Württemberg hat als praxisbasierte soziale Innovation ein Modell der intersektoralen Verantwortungsgemeinschaft entwickelt. Kern ist das verbindliche Zusammenwirken von Fachberatungsstellen, Versorgungsämtern und Traumaambulanzen. Fachberatungs-stellen übernehmen die psychosoziale Beratung und Begleitung der Betroffenen: von der Orientierungsberatung („Antrag ja oder nein?“) über Unterstützung bei Antragstellung und Nachweisführung bis zur stabilisierenden Begleitung während des gesamten Verfahrens. Sie bilden eine Brücke zwischen den Betroffenen, der antrags-bearbeitenden Behörde und weiteren Diensten. Das neue Soziale Entschädigungsrecht eröffnet mit § 39 SGB XIV erstmals eine gesetzliche Grundlage für verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen diesen Akteur*innen. Eine politisch gewollte und finanzierte Umsetzung solcher Vereinbarungen steht jedoch bislang in Baden-Württemberg aus.
Im Großraum Stuttgart wird das Modell praktisch erprobt: Wildwasser Stuttgart e. V. und Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e. V. begleiten Betroffene sexualisierter Gewalt bereits im Verfahren, und erste Kooperationsgespräche mit Versorgungsämtern und Traumaambulanzen haben begonnen. In Fortbildungen und Fachtagen wird das Kooperationsmodell fachlich verbreitet und politisch weiter vorangetrieben.
Kooperation schafft Entlastung
Der Innovationsgewinn liegt in der strukturellen Verlagerung der Verantwortung: Der Zugang zum SER wird nicht länger allein den Betroffenen überlassen, sondern gemeinschaftlich getragen. Betroffene erleben das Verfahren als unterstützend statt retraumatisierend, erhalten Anerkennung als Opfer des staatlich anerkannten Unrechts und werden bedarfsgerecht versorgt.
Erste Erfahrungen bestätigen den Ansatz: Die Nachfrage nach SER-Beratung bei Fachberatungsstellen wie Wildwasser Stuttgart e. V. ist deutlich gestiegen, erste Kooperationen mit Versorgungsämtern sind angelaufen. Das Modell stärkt zugleich die Rolle der Fachberatungsstellen im Sozialraum und schafft neue, tragfähige Kooperationsformen zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung.
Arbeitskreis SER Baden-Württemberg
Der Arbeitskreis SER Baden-Württemberg begleitet kritisch die Umsetzung des neuen Sozialen Entschädigungsrechts mit Fokus auf Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Er sensibilisiert für die Bedarfe Betroffener, vernetzt Fachberatungsstellen, Verwaltung, Politik sowie weitere Akteur*innen und verbindet Einzelfallhilfe, Öffentlichkeitsarbeit und politische Arbeit. Ziel ist ein einheitliches, traumasensibles und betroffenen gerechtes SER-Verfahren. Erste Erfolge zeigen sich in steigenden Beratungs-zahlen, beginnenden Kooperationen mit Versorgungsämtern und einer wachsenden Fachöffentlichkeit zum SGB XIV.