Die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit unterstützt junge Menschen, die beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf besondere Begleitung brauchen, weil sie sozial benachteiligt sind oder individuelle Beeinträchtigungen überwinden müssen. Rechtliche Grundlage ist § 13 SGB VIII. Das Referat begleitet und berät die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in diesem Arbeitsfeld und vertritt ihre Anliegen gegenüber Politik, Verwaltung und Kostenträgern.
Unsere Mitglieder bieten unter anderem Berufsorientierung und -vorbereitung, sozialpädagogisch begleitete Ausbildung, Jugendwerkstätten, Produktionsschulen sowie Beratung und Coaching an der Schnittstelle von Schule, Jugendhilfe, Agenturen für Arbeit und Jobcenter an. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie pädagogische Begleitung mit den Anforderungen der realen Arbeitswelt verbinden. Sie arbeiten nach klaren fachlichen Standards und setzen dort an, wo Regelsysteme allein nicht ausreichen.
Wir bündeln diese Expertise, fördern den fachlichen Austausch und bringen die Perspektive der Praxis in landes- und bundesweite Gremien ein. Wir setzen uns für verlässliche Finanzierung, klare Zuständigkeiten und eine gute Zusammenarbeit über die Rechtskreise hinweg ein. Denn jeder junge Mensch verdient eine berufliche Perspektive und die aJusa sorgt dafür, dass niemand am Übergang verloren geht.