
Das im Wesentlichen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg seit Dezember 2021 finanzierte Pilotprojekt SEGEL schließt die Versorgungslücke für substanzkonsumierende und von Gewalt aus dem sozialen Nahraum betroffene Frauen. Wichtig zu betonen ist, dass bei erfolgter Aufnahme ins Frauenhaus der Substanzkonsum durch die Frau fortgeführt werden kann.
Grundlage für die beiden Träger Mannheimer Frauenhaus e. V. und Drogenverein Mannheim e. V. war die Tatsache, dass es deutschlandweit für die Zielgruppe der konsumierenden / abhängigen Frauen aufgrund von konzeptionellen Grenzen der „Regelfrauenhäuser“ keine Aufnahmemöglichkeiten in einem Schutzraum / Frauenhaus gab. Eine aus Sicht der beiden Institutionen unerträgliche Erschwernis, sich aus der gewalttätigen Beziehung zu lösen. Auch waren sich beide Träger einig, dass das Ziel des Aufbaus eines spezialisierten Frauenhauses nur durch eine gleichberechtigte Kooperation erreicht werden konnte und kann.
Der Weg zur Umsetzung
Im Laufe der Projektjahre waren unterschied - liche Hürden in der Umsetzung zu überwinden. Das betrifft die Suche nach Wohnraum, den Aufbau eines lokalen Hilfsnetzwerks sowie den Umgang mit besonders herausfordernden Klien-tinnensituationen. Neben diesen fast erwartbaren Herausforderungen wurde immer wieder die unterschiedliche Sozialisierung der beiden Träger wie auch die unterschiedlichen Verständnisse der beiden Hilfssysteme deutlich. Dieser Prozess dauert bis heute an und lässt sich ausschließlich über viel Kommunikation, die ein Interesse am Verstehen des jeweils anderen hat, begehen.
Die Innovation: Kooperation zweier Hilfesysteme
Die Innovationskraft des Projekts liegt zum einen in dem Angebot für die betroffenen Frauen selbst und zum anderen in der Tatsache eines säulen- und systemübergreifenden Projekts. Es ist auch vier Jahre nach der ersten Aufnahme einer Betroffenen einzigartig in seiner konzeptionellen Ausrichtung für konsumierende Frauen in Deutschland. Im Rahmen des Gewalthilfegesetzes und seiner Festschreibung, spezialisierte Angebote für besondere Betroffenengruppen einzurichten, gibt es in einigen Kommunen und Bundesländern diesbezüglich Bewegung, aber bisher keine konkretisierte Umsetzung mit baldigem Startdatum.
In den zurückliegenden Jahren konnten zu verschiedensten Herausforderungen im Umgang einer Schutzeinrichtung mit der Zielgruppe wichtige Erfahrungen gesammelt werden. Von Einschätzungen, welche Konsumintensität tragbar ist, bis hin zu einfordernden Grundvoraus-setzungen wie einem schnellen Zugang zu einer psychiatrischen Versorgung. Diese Erfahrungen werden anderen interessierten Institutionen ohne Voraussetzungen zur Verfügung gestellt. Das Teilen von Wissen und die damit verbundene Unterstützung beim Aufbau weiterer spezialisierter Hilfsangebote stellen ebenfalls eine Form bedingungsloser Innovation dar.
Seit Antragsstellung ist das Projekt immer wieder mit Säulen- und Systemgrenzen in unter-schiedlichem Maße konfrontiert. Die gemein-same, geduldige Suche nach Lösungen ist die zweite zu benennende Innovation. Warum? Weil das Projekt ohne die Kooperation nicht möglich gewesen wäre. Der Drogenverein Mann-heim aus der Suchthilfe hätte sich nicht getraut und zudem keinen Zugang zur Finanzierung gefunden. Das Mannheimer Frauenhaus wäre nicht losgegangen, da zu viele Unklarheiten in der Versorgung konsumierender Frauen er-schienen. Rückblickend liegt die Lösung in der über greifenden Kooperation, die grundlegend als Empfehlung ausgegeben werden kann.