Soziale Innovation durch gemeinsames Handeln

Das Pilotprojekt Schutzraum SEGEL hilft für von Gewalt betroffenen Frauen mit Suchtproblemen.
Junge Frau hält verschiedene Tabletten in der Hand (AdobeStock)

Das im Wesentlichen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg seit Dezember 2021 finanzierte Pilotprojekt SEGEL schließt die Versorgungslücke für substanzkonsumierende und von Gewalt aus dem sozialen Nahraum betroffene Frauen. Wichtig zu betonen ist, dass bei erfolgter Aufnahme ins Frauenhaus der Substanzkonsum durch die Frau fortgeführt werden kann. 

Grundlage für die beiden Träger Mannheimer Frauenhaus e. V. und Drogenverein Mannheim e. V. war die Tatsache, dass es deutschlandweit für die Zielgruppe der konsumierenden / abhängigen Frauen aufgrund von konzeptionellen Grenzen der „Regelfrauenhäuser“ keine Aufnahmemöglichkeiten in einem Schutzraum / Frauenhaus gab.  Eine aus Sicht der beiden Institutionen unerträgliche Erschwernis, sich aus der gewalttätigen  Beziehung zu lösen. Auch waren sich beide Träger einig, dass das Ziel des Aufbaus eines spezialisierten Frauenhauses nur durch eine gleichberechtigte Kooperation erreicht werden konnte und kann.

Der Weg zur Umsetzung

Im Laufe der Projektjahre waren unterschied - liche Hürden in der Umsetzung zu überwinden. Das betrifft die Suche nach Wohnraum, den  Aufbau eines lokalen Hilfsnetzwerks sowie den Umgang mit besonders herausfordernden Klien-tinnensituationen. Neben diesen fast erwartbaren  Herausforderungen wurde immer wieder die unterschiedliche Sozialisierung der beiden Träger wie auch die unterschiedlichen Verständnisse der beiden Hilfssysteme deutlich. Dieser Prozess dauert bis heute an und lässt sich ausschließlich über viel Kommunikation, die ein Interesse am Verstehen des jeweils anderen hat, begehen.

Die Innovation: Kooperation zweier Hilfesysteme

Die Innovationskraft des Projekts liegt zum  einen in dem Angebot für die betroffenen Frauen selbst und zum anderen in der Tatsache eines säulen- und systemübergreifenden Projekts. Es ist auch vier Jahre nach der ersten Aufnahme einer Betroffenen einzigartig in seiner konzeptionellen Ausrichtung für konsumierende Frauen in Deutschland. Im Rahmen des Gewalthilfegesetzes und seiner Festschreibung, spezialisierte Angebote für besondere Betroffenengruppen einzurichten, gibt es in einigen Kommunen und Bundesländern diesbezüglich Bewegung, aber bisher keine konkretisierte Umsetzung mit baldigem Startdatum.

In den zurückliegenden Jahren konnten zu  verschiedensten Herausforderungen im Umgang einer Schutzeinrichtung mit der Zielgruppe  wichtige Erfahrungen gesammelt werden. Von Einschätzungen, welche Konsumintensität tragbar ist, bis hin zu einfordernden Grundvoraus-setzungen wie einem schnellen Zugang zu einer psychiatrischen Versorgung. Diese Erfahrungen werden anderen interessierten Institutionen ohne Voraussetzungen zur Verfügung gestellt. Das Teilen von Wissen und die damit verbundene Unterstützung beim Aufbau weiterer spezialisierter Hilfsangebote stellen ebenfalls eine Form  bedingungsloser Innovation dar.

Seit Antragsstellung ist das Projekt immer  wieder mit Säulen- und Systemgrenzen in unter-schiedlichem Maße konfrontiert. Die gemein-same, geduldige Suche nach Lösungen ist die zweite zu benennende Innovation. Warum?  Weil das Projekt ohne die Kooperation nicht  möglich gewesen wäre. Der Drogenverein Mann-heim aus der Suchthilfe hätte sich nicht getraut und zudem keinen Zugang zur Finanzierung  gefunden. Das Mannheimer Frauenhaus wäre nicht losgegangen, da zu viele Unklarheiten in der Versorgung konsumierender Frauen er-schienen. Rückblickend liegt die Lösung in der  über greifenden Kooperation, die grundlegend  als Empfehlung ausgegeben werden kann.

Soziale Innovation

Mehr systemübergreifende Lösungen für von Gewalt betroffene Frauen 

Um mehr systemübergreifende Projekte zur Bewältigung komplexer Problemlagen von Menschen zu ermöglichen, bedarf es eines veränderten Verständnisses sowie  entsprechend angepasster Rahmenbedin-gungen. Gefordert ist sowohl auf Träger-  wie auf Politik- und Verwaltungsseite eine Auflösung des Denkens in Zuständigkeiten bzw. in Nichtzuständigkeiten. 

Verwaltungsseitig lässt sich dies unter anderem durch übergreifende Projektfonds umsetzen, in denen die Kooperation verschiedener Träger verpflichtend ist und die  einen ausgeprägten „Wir-probieren-es-aus“-Charakter aufweisen. 

Auf der politischen Ebene wäre die grundsätzliche rechtliche Schaffung von Möglichkeiten für Kooperationsangebote sowohl steuer- als auch förderrechtlich begrüßenswert. 

Neben diesen grundsätzlichen Haltungsänderungen ist für den Bereich der Frauenhausplätze/Schutzräume für Frauen die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes analog zum Gesetzestext erforderlich: Plätze für  alle betroffenen Frauen sowohl in Regel-angeboten als auch in spezialisierten  Einrichtungen. 

Kontakt

Philip Gerber 
Geschäftsführer Inhalte und Innovation 
Drogenverein Mannheim e. V.
Telefon 0621 15900-21 
gerber@drogenverein.de
https://drogenverein-mannheim.de 

Marija Mavrak 
Geschäftsführerin 
Mannheimer Frauenhaus e. V.
Telefon 0621 49307310 
frauenhaus@frauenhaus-fiz.de
https://www.frauenhaus-fiz.de

Ansprechperson