Offene Hilfen – Assistenz bei der Freizeitgestaltung als wichtiger Teilhabefaktor

Eine wohnform- und ortsunabhängige Assistenz in der Freizeit stellt gleichberechtigte Teilhabe dar.
eine Gruppe von Menschen in einem Park

Das Modell der Offenen Hilfen in Ravensburg

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und infolgedessen des SGB IX fordert die Eingliederungshilfe heraus, Teilhabe konsequent personenzentriert und lebensweltorientiert zu gestalten. Während Wohnen und Arbeit traditionell im Fokus stehen, wird der Lebensbereich Freizeit häufig nur noch als ergänzendes Angebot verstanden. Dabei ist gerade hier selbstbestimmte Teilhabe unmittelbar erfahrbar: Menschen wählen eigenständig Aktivitäten, knüpfen soziale Kontakte und gestalten ihre Zeit nach eigenen Interessen. Eine wohnform- und ortsunabhängige Assistenz in der Freizeit stellt daher einen entscheidenden Baustein gleichberechtigter Teilhabe dar.

Mit dem SGB-IX-basierten Abschluss der Offenen Hilfen Ravensburg wurde ein Modell etabliert, das diesen Anspruch strukturell absichert. Menschen mit Beeinträchtigungen, die nach SGB IX leistungsberechtigt sind, erhalten einen eigenständigen Zugang zu Assistenzleistungen im Lebensbereich Freizeit, unabhängig davon, in welcher Wohnform sie leben und ob sie bereits Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Damit wird der Rechtsanspruch auf Teilhabe konkret eingelöst und das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt. Innerhalb eines definierten Rahmens, der im Gesamtplanverfahren mit dem Teilhabemanagement des Landkreises abgestimmt wird, können Leistungsberechtigte aus verschiedenen Angeboten auswählen und ihre Freizeit eigen-verantwortlich gestalten.

Freizeit als stabilisierender Faktor in der Eingliederungshilfe

Der Innovationscharakter dieses Ansatzes liegt in seiner systemischen Wirkung. Sinnstiftende Freizeitaktivitäten fördern soziale Einbindung, Selbstwirksamkeit und Alltagskompetenzen. Sie stabilisieren Wohnsituationen, da Konflikte reduziert und Ressourcen gestärkt werden. Wohnassistenz kann perspektivisch weniger intensiv ausgestaltet werden, wenn Menschen über tragfähige soziale Netzwerke und eigenständige Freizeitstrukturen verfügen. Auch im Bereich der Tagesstruktur zeigen sich entlastende Effekte, da Teilhabeerfahrungen außerhalb institutioneller Settings positive Rückwirkungen auf Motivation und psychosoziale Stabilität haben. Mittelbar können dadurch vermeidbare Folgekosten in den Leistungsbereichen Wohnen und Tagesstruktur reduziert werden.

Freizeitangebote eröffnen soziale Erfahrungs-räume jenseits institutioneller Bezüge und  erweitern individuelle Handlungsspielräume. Menschen mit Beeinträchtigungen entwickeln Interessen weiter, knüpfen Kontakte außerhalb ihres Wohnumfelds und erleben sich als aktive Gestalterinnen und Gestalter ihres Lebens. Diese Teilhabeerfahrungen stärken Stabilität und Alltagskompetenzen und wirken damit präventiv auf die Entwicklung weitergehender Unterstützungsbedarfe. 

Im Landkreis Ravensburg wurde hierzu eine  Vereinbarung entwickelt, die rechtliche Klarheit mit praktischer Umsetzbarkeit verbindet. Grundlage der Leistungsgewährung ist der im Gesamtplan festgestellte individuelle Bedarf;  die Bewilligung erfolgt durch den Landkreis in entsprechend individuell unterschiedlichem  Umfang. Die leistungsberechtigte Person kann  in diesem Rahmen ihre Teilhabe an Freizeitangeboten selbstständig gestalten. Und die Lebenshilfe Ravensburg e. V. als Leistungserbringer kann mit vereinbarten Kalkulationsparametern ihre eigenen Angebote machen. Diese stehen allen Mitgliedern der Lebenshilfe Ravensburg e. V. offen. Die Ausgestaltung zeigt, dass regionale Lösungen tragfähig sein können, wenn sie im Dialog zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer entwickelt werden und sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Die Praxis vor Ort belegt, dass sich rechtliche Anforderungen und die alltagsnahe Umsetzung nicht ausschließen müssen.

Eine gelungene Umsetzung in Ravensburg

Im Landkreis Ravensburg wurde hierzu eine  Vereinbarung entwickelt, die rechtliche Klarheit mit praktischer Umsetzbarkeit verbindet. Grundlage der Leistungsgewährung ist der im Gesamtplan festgestellte individuelle Bedarf;  die Bewilligung erfolgt durch den Landkreis in entsprechend individuell unterschiedlichem  Umfang. Die leistungsberechtigte Person kann  in diesem Rahmen ihre Teilhabe an Freizeitangeboten selbstständig gestalten. Und die Lebenshilfe Ravensburg e. V. als Leistungserbringer kann mit vereinbarten Kalkulationsparametern ihre eigenen Angebote machen. Diese stehen allen Mitgliedern der Lebenshilfe Ravensburg e. V. offen. Die Ausgestaltung zeigt, dass regionale Lösungen tragfähig sein können, wenn sie im Dialog zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer entwickelt werden und sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Die Praxis vor Ort belegt, dass sich rechtliche Anforderungen und die alltagsnahe Umsetzung nicht ausschließen müssen.

Lebenshilfe Ravensburg e. V.

Die Lebenshilfe Ravensburg e. V. bietet mit einem breiten Angebot – von Freizeitaktivitäten über Bildungsprogramme bis hin zu  persönlicher Beratung – Menschen mit Beeinträchtigungen vielfältige Möglichkeiten, ihre Freizeit selbstbestimmt zu gestalten, neue  Erfahrungen zu sammeln und soziale Kontakte zu knüpfen. 
https://www.lebenshilfe-ravensburg.de/

Soziale Innovation

Gleichberechtigte Teilhabe in Freizeit, Kultur und Sport 

Für eine landesweite Weiterentwicklung gleichberechtigter Teilhabe auch im Bereich Freizeit, Kultur und Sport ist es eine wichtige Aufgabe, vergleichbare regionale Vereinbarungen zu unterstützen und kommunale Rahmenbedingungen für Offene Hilfen auf SGB IX-Basis weiter zu stärken. 

Wohnformunabhängige Freizeitangebote machen deutlich, dass Innovation in der Eingliederungshilfe dort entsteht, wo Rechtsansprüche nicht nur verwaltet, sondern  aktiv gestaltet und umgesetzt werden.  
Dies kann einen Quantensprung für die  Umsetzung gleichberechtigter Teilhabe  von Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg sein.

Kontakt

Anna Engelberg 
Pädagogische Leitung 
Lebenshilfe Ravensburg e. V. 
Telefon 0751 24578 
info@lebenshilfe-ravensburg.de
www.lebenshilfe-ravensburg.de 

Ansprechperson