Eingliederungshilfe im Regionalverbund organisieren

Gemeindepsychiatrische Verbünde (GPV) könnten ein Vorbild für die regionale Koordination der Hilfen für Menschen mit Behinderungen sein.

ein Finger deutet auf eine von mehreren Sprechblasen vor einer unscharfen Gruppe von MenschenGemeindepsychiatrische Verbünde (GPV) haben sich bewährt.

In einem GPV haben sich u. a. Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erbringen (Leistungserbringer), und die Träger der Eingliederungshilfe zusammengeschlossen. Sie wollen gemeinsam dafür sorgen, dass möglichst alle Menschen in der Region die notwendigen und individuell passenden Unterstützungsleistungen finden. Dies schließt Menschen, die von sich aus nur eingeschränkt Hilfe suchen, genauso ein, wie Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen und mit herausforderndem Verhalten. 

„Zwei Dinge braucht ein gut funktionierender Verbund: 
ein Format, in dem Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam und unter Beteiligung der Angehörigen und  der Betroffenen Steuerungsfunktionen übernehmen und  ein weiteres Format, in dem die Möglichkeit besteht, besonders komplexe, herausfordernde oder einfach auch „nur“ dringende Bedarfe zu besprechen und zu klären – ebenfalls unter Beteiligung der genannten Gruppen.“
Andreas Ullrich, Geschäftsführer Arkade e. V.

Herzstück der GPVs sind Hilfeplankonferenzen (HPK). In den HPKs werden die individuellen Hilfepläne von psychisch kranken Menschen gemeinsam beraten und es wird geklärt, welche Einrichtungen und welcher Dienst der hilfesuchenden Person ein passendes Unterstützungsangebot machen kann. Auf der Grundlage dieser Beratung entscheidet der Leistungsträger über den EGH-Antrag. Selbstverständlich kann die betreffende Person an der Beratung ihres Hilfeplans in der HPK teilnehmen. In der HPK können Fragen durch die Teilnehmer*innen rasch geklärt werden. Das macht dem Leistungsträger eine zügige Entscheidung leichter. 

Zentrale Funktionen von Hilfeplankonferenzen

Durch die Beratung der Hilfepläne in der HPK sind alle Beteiligten gleichermaßen über das Leistungsgeschehen informiert. Diese Transparenz stärkt das Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Darüber hinaus fördert das Ringen in der HPK um eine passende personenzentrierte Hilfe im Einzelfall die Entwicklung eines gemein-samen Qualitätsverständnisses in der Region und die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen und Diensten. Im besten Fall werden anhand der in der HPK vorgestellten Hilfepläne auch Anpassungsbedarfe des regionalen Hilfeangebots deutlich, die dann in der GPV-Konferenz weiter bearbeitet werden können.

Wie ist die aktuelle Situation?

Im neugeordneten SGB IX ist der EGH-Träger zuständig für die Durchführung von Teilhabe-  und Gesamtplanverfahren sowie von Teilhabe- oder Gesamtplankonferenzen. GPVs und HPKs kommen nicht vor, und eine systematische Beteiligung der Leistungserbringer ist nicht vor-gesehen. Das hat dazu geführt, dass die HPKs vielerorts abgeschafft wurden, ohne einen  Ersatz für die beiden wichtigen Funktionen der HPKs (Koordination der Hilfen im Einzelfall und der Hilfeangebote in der Region) zu haben. Die Folge ist, dass das Misstrauen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern und unter den Leistungserbringern wächst.  Auch werden ungedeckte Bedarfe weniger sicht-bar, und die Versorgung von Menschen, die sich nicht selbst um Hilfe bemühen (können), die einen komplexen Hilfebedarf haben oder deren Verhalten herausfordernd ist, wird schwieriger. 

Regionale Verbünde etablieren

Aufgrund der guten Erfahrungen mit GPVs  erscheint die Einführung von regionalen Verbünden samt Steuerungs- und Vermittlungskonferenz für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in allen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs sinnvoll. 

Die Etablierung regionaler Verbünde bietet zahlreiche Vorteile: Sie schafft verlässliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen, ermöglicht die zeitnahe Klärung, Bewilligung und Erbringung individuell passender Leistungen und stärkt Transparenz sowie Vertrauen. Gleich-zeitig fördert sie ein gemeinsames Verständnis darüber, welche Hilfen in welchem Umfang und in welcher Qualität in der Region benötigt werden, und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung des regionalen Hilfesystems. Darüber hinaus kann sie eine Grundlage für die Einführung von Träger- und Regionalbudgets bilden.

Soziale Innovation

Regionalverbünde zur Organisation von Eingliederungshilfeleistungen 

Das SGB IX sieht auf Länderebene Arbeitsgemeinschaften vor, die auf flächen- und bedarfsdeckende Angebote hinwirken. In Baden-Württemberg heißt diese AG „LAG Teilhabe“. Wir schlagen vor, dass die LAG Teilhabe die Einführung von Regional verbünden nach dem Vorbild der GPV vorbereitet und auf den Weg bringt.  Die gemeinsame Abstimmung der Eingliederungshilfe in Regionalverbünden stärkt  Transparenz, Vertrauen unter den Beteiligten und fördert die gemeinsame Verantwortung für die Anpassung und Weiterentwicklung  des Unterstützungsangebots an die Bedarfe von Menschen mit Behinderung in der  jeweiligen Region.

Kontakt

Andreas Ullrich 
Geschäftsführung Arkade e.V.
Telefon 0751 36655-0 
info@arkade-ev.de

https://www.arkade-ev.de

Ansprechperson