Die Umsetzung der neuen EU-Kreditvergaberichtlinie verschärft die Anforderungen an Kreditgeber, erweitert die Schutzrechte der Verbraucher*innen und verändert die Beratungslandschaft. Für Baden-Württemberg wird durch die neue Richtlinie mit einem zusätzlichen Beratungsmehrbedarf von fünf bis zwanzig Prozent gerechnet.
Der Stand des Ausführungsgesetzes zeigt vor dem Hintergrund der bereits erreichten Kapazitätsgrenzen der sozialen Schuldnerberatung deutlich: Ohne strukturellen Ausbau drohen Versorgungslücken, längere Wartezeiten, reduzierte Beratungsqualität und die Verdrängung besonders vulnerabler Gruppen.
Neue Anforderungen und steigender Beratungsbedarf
Kurzzeitkredite, Buy-now-pay-later-Modelle, Kleinstkredite und digitale Sofortangebote unterliegen künftig strengeren Prüf- und Informationspflichten. Damit verschieben sich die Beratungsbedarfe.
Verbraucher*innen benötigen mehr Orientierung in komplexeren Prüfverfahren, während gleichzeitig der Bedarf an Intervention steigt, wenn Kreditanbieter aufgrund verschärfter Kriterien häufiger ablehnen oder restriktiver agieren.
Herausforderungen für die soziale Schuldnerberatung
Die erwartbaren Friktionseffekte treffen direkt die soziale Schuldnerberatung, die ohnehin schon mit einer stetig wachsenden Anzahl überschuldeter und ratsuchender Menschen konfrontiert ist.
Beratungsstellen stoßen vielerorts an ihre strukturellen und personellen Grenzen, da die Finanzierung unzureichend und fragil ist. Gleichzeitig nimmt die Komplexität der Falllagen zu, etwa bei Mietschulden, Energiepreisschocks oder digitale Kreditformen, was die durchschnittliche Beratungsintensität bereits erhöht hat und weiterhin steigern wird.