Schuldnerberatung: EU-Kreditvergaberichtlinie – Mehrbedarf erhöht Druck auf Beratungsstellen

Die neue EU-Kreditvergaberichtlinie verschärft Anforderungen an Kreditgeber, erweitert Verbraucherschutzrechte und erhöht zusätzlichen Beratungsbedarf

Die Umsetzung der neuen EU-Kreditvergaberichtlinie verschärft die Anforderungen an Kreditgeber, erweitert die Schutzrechte der Verbraucher*innen und verändert die Beratungslandschaft. Für Baden-Württemberg wird durch die neue Richtlinie mit einem zusätzlichen Beratungsmehrbedarf von fünf bis zwanzig Prozent gerechnet.

Der Stand des Ausführungsgesetzes zeigt vor dem Hintergrund der bereits erreichten Kapazitätsgrenzen der sozialen Schuldnerberatung deutlich: Ohne strukturellen Ausbau drohen Versorgungslücken, längere Wartezeiten, reduzierte Beratungsqualität und die Verdrängung besonders vulnerabler Gruppen.

Neue Anforderungen und steigender Beratungsbedarf

Kurzzeitkredite, Buy-now-pay-later-Modelle, Kleinstkredite und digitale Sofortangebote unterliegen künftig strengeren Prüf- und Informationspflichten. Damit verschieben sich die Beratungsbedarfe.
Verbraucher*innen benötigen mehr Orientierung in komplexeren Prüfverfahren, während gleichzeitig der Bedarf an Intervention steigt, wenn Kreditanbieter aufgrund verschärfter Kriterien häufiger ablehnen oder restriktiver agieren.

Herausforderungen für die soziale Schuldnerberatung

Die erwartbaren Friktionseffekte treffen direkt die soziale Schuldnerberatung, die ohnehin schon mit einer stetig wachsenden Anzahl überschuldeter und ratsuchender Menschen konfrontiert ist.

Beratungsstellen stoßen vielerorts an ihre strukturellen und personellen Grenzen, da die Finanzierung unzureichend und fragil ist. Gleichzeitig nimmt die Komplexität der Falllagen zu, etwa bei Mietschulden, Energiepreisschocks oder digitale Kreditformen, was die durchschnittliche Beratungsintensität bereits erhöht hat und weiterhin steigern wird.

 

Gruppensymbol

Bei uns erhalten von Überschuldung betroffene Privatpersonen schnelle und unbürokratische Informationen und Beratung. Wir zeigen Wege aus der Überschuldung sowie Perspektiven für ein künftiges schuldenfreies Leben auf und unterstützen bei Maßnahmen zur Existenzsicherung und zum Vollstreckungsschutz. Wir stärken die Fähigkeiten der Ratsuchenden, Probleme langfristig eigenverantwortlich zu lösen und ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wir tragen wieder zu einer selbstbewussten Lebensgestaltung bei. 
 

ASS Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung Mannheim GmBH

Unsere Forderungen zur Schuldnerberatung

Megafon
  • Sofortprogramm „Kapazität Schuldnerberatung BW“: Bundes- und Landesmittel zur Aufstockung der Stellen in der sozialen Schuldnerberatung, um gravierende Engpässe und Versorgungslücken zu vermeiden
  • Einführung eines nachhaltigen Finanzierungspools aus Landesmitteln, kommunalen Beiträgen und Bundesprogrammen für soziale Schuldnerberatung mit mehrjähriger Planungssicherheit
  • Aufbau eines standardisierten Melde und Monitoringsystems für alle öffentlich geförderten Beratungsstellen in Baden-Württemberg und bedarfsorientierte Nachfinanzierungsschritte
  • Förderprogramme für präventive, digital gestützte Angebote, um Überschuldungen durch frühzeitige Beratung zu vermeiden
  • Verbindliche Schnittstellenregeln zwischen Kreditgebern und Schuldnerberatung
  • Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative für moderne Kredit- und Verbraucherberatung 
     
Ansprechperson
Nese Noyan
Nese
Noyan
Krisenintervention und Existenzsicherung
Referat Straffälligen- u. Wohnungslosenhilfe / Schuldnerberatung
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