
Am 25. November 2025, dem Tag gegen Gewalt an Frauen, hat das Bundeskriminalamt die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 veröffentlicht. Wie in jedem Jahr seit der Veröffentlichung eines Bundeslagebildes Häusliche Gewalt folgt ein Höchststand im Hellfeld dem nächsten. Immer mehr Gewaltbetroffene wenden sich hilfesuchend an die Polizei – doch dies ist nur die Spitze des Eisbergs.
Schutz und Beratung ausbauen
Das 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz ist der Treiber für den Ausbau von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen. Es holt den Gewaltschutz aus der kommunalen Freiwilligkeit.
Das Land Baden-Württemberg hat eine Stabstelle eingerichtet, die die Umsetzung des Gesetzes steuert.
Wir brauchen viel mehr Hilfen – für Frauen und die mitbetroffenen Kinder. Auch Hilfen für gewaltbetroffene Männer sollten nicht ausgespart werden. Jedes Opfer verdient Unterstützung.
Täter in Verantwortung nehmen
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wurde kürzlich im Gewaltschutzgesetz sowie im Polizeigesetz Baden-Württemberg verankert. Sie ist eine wichtige Maßnahme, um in Hochrisikofällen Gefährder zu überwachen. Darüber hinaus können Polizei und Gericht Gewaltpräventionsberatung oder Tätertrainings anordnen.
Damit diese Maßnahmen funktionieren, braucht es eine gute Versorgung an spezialisierten Fachstellen, die Täterarbeit im Bereich Partnerschaftsgewalt anbieten. Hier mangelt es gravierend. Gleichzeitig benötigen die durch die Fußfessel beim Täter geschützten Personen eine kontinuierliche psychosoziale Begleitung, da sie sich in einer permanenten Gefährdungslage befinden. Ohne diese Begleitung kann die Psyche schweren Schaden nehmen.
Prävention
Über Partnerschaftsgewalt und das Hilfesystem muss breit aufgeklärt werden.
Statt „Börse vor acht“ sollte künftig „Prävention vor acht“ gesendet werden, um das Thema stärker in den öffentlichen Fokus zu rücken. Auch Social-Media-Kanäle können genutzt werden, um Aufklärung zu verbreiten und möglichst viele Menschen zu erreichen.
Hebammen und die Ärzteschaft können aufklären und den Wege ins Hilfesystem ebnen. Darüber hinaus können Gemeinde- und Familienzentren aktiv werden – hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, um Prävention wirksam zu gestalten.
Partnerschaftsgewalt tritt besonders häufig auf, wo ein patriarchales Geschlechterbild vorherrscht. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen muss daher immer auch die Gleichstellung der Geschlechter im Blick haben. Diese ist keineswegs gesichert. Wir erleben ein Erstarken antifeministischer Entwicklungen in der Gesellschaft, dem Einhalt geboten werden muss.