Häusliche Gewalt: Nicht die Frauen, die Täter müssen handeln

Die Opfer häuslicher Gewalt nehmen zu – nachhaltige Täterarbeit ist dringend nötig
Im Vordergrund Mann mit geballter Faust

Das BKA-Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024 zeigt: Die Zahl der Opfer erreicht einen neuen Höchststand. In Deutschland wurden 2024 insgesamt 265.942 Menschen polizeilich als Opfer Häuslicher Gewalt registriert – eine Zunahme von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 70 Prozent davon waren Frauen.

Von Partnerschaftsgewalt waren 171.069 Betroffene betroffen. In Baden-Württemberg wurden 18.538 Mädchen und Frauen von Partnern, Ex-Partnern oder Verwandten misshandelt. Darüber hinaus verzeichnet das Lagebild 2024 einen dramatischen Anstieg bei sexueller und digitaler Gewalt.

Täterarbeit muss strukturell verankert werden

Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Paritätische Baden-Württemberg – Gründungsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt Baden-Württemberg e.V. – seine Forderung:

Täterarbeit darf nicht ein optionales Angebot sein, sondern muss strukturell verankert werden.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet Bund und Länder nicht nur zu Opferschutz und Prävention, sondern explizit auch zu Maßnahmen, die gewaltausübende Personen adressieren. Täterarbeit trägt dazu bei, Gewaltausübende frühzeitig zu erreichen und wiederholte Gewaltanwendungen zu verhindern. Die geplante Einführung elektronischer Fußfesseln, gekoppelt mit verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings, bietet erstmals die Möglichkeit, gefährliche Täter zu überwachen und gleichzeitig rehabilitativ zu begleiten.

Strukturelle Umsetzung und Qualität sichern

Damit Täterarbeit ihre präventive Wirkung entfalten und nachhaltigen Schutz für Betroffene gewährleisten kann, ist es entscheidend, dass sie strukturell verankert, verbindlich gefördert, mit klaren Qualitätsstandards ausgestattet und langfristig etabliert wird. Sie darf nicht isoliert, sondern muss Teil eines Gesamtkonzepts zusammen mit Opferhilfe, Schutzangeboten, Prävention und Strafverfolgung sein. 

Für eine wirksame Umsetzung sind zudem verbindliche Kooperationsstrukturen und ein gemeinsames Risikoeinschätzungsverfahren notwendig. Nur so lassen sich Risiken einschätzen, Schutzanordnungen sichern und Prävention systematisch betreiben.

Chancen für eine nachhaltige Institutionalisierung

Das Bundeslagebild 2024 spricht eine deutliche Sprache: Häusliche Gewalt nimmt zu – in Form, Häufigkeit und Opferkonstellationen. Mit der jüngsten Gesetzes- und Reformdynamik auf Bundes- und Landesebene besteht erstmals eine realistische Chance, Täterarbeit nachhaltig zu institutionalisieren und Gewalt im Nahraum effektiv zu bekämpfen.

Der Paritätische Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass Täterarbeit nicht punktuelle Maßnahme bleibt, sondern ein belastbarer Bestandteil eines Gesamtsystems wird.

 

Gruppensymbol

Täterarbeit wirkt dann, wenn Menschen beginnen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen – nicht um sich zu entschuldigen, sondern um sich zu verändern.

In der praktischen Täterarbeit schaffen wir einen sicheren Rahmen, in dem die Teilnehmenden ihr Verhalten reflektieren, die Perspektive der Betroffenen einnehmen und neue gewaltfreie Handlungsstrategien erlernen und erproben – für echte Veränderung im Alltag.

 

Sozialberatung Ludwigsburg e.V.

Rechtliche Veränderungen

Mit dem Inkrafttreten des Gewalthilfegesetz und der Reformierung des Gewaltschutzgesetzes setzt der Bund deutliche Zeichen: Gewaltprävention und Opferschutz sind staatliche Pflicht. Die Novellierung des Gewaltschutzgesetzes erlaubt es Familiengerichten erstmals, Täter*innen in Hochrisikofällen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel aufzuerlegen. Damit wird eine neue Schutzoption eingeführt, die – im Zusammenspiel mit AntiGewalt-Trainings – das Recht auf Schutz und Sicherheit stärken kann. Das in 2025 verabschiedete Polizeigesetz Baden-Württemberg nimmt diese Entwicklungen auf, ermöglicht es, Interventionen der Täterarbeit verpflichtend anzuordnen und sichert die Schnittstellen zwischen Polizei, Justiz, Sozial- und Fachdiensten gesetzlich ab. Im Landesaktionsplan Istanbul-Konvention 2.0 Baden-Württemberg ist die Entwicklung der Täterarbeit als ein Handlungsfeld benannt. 
 

Rechtliche Veränderungen

Akkordeonelement
Bild rechts ausrichten

Mit dem Inkrafttreten des Gewalthilfegesetz und der Reformierung des Gewaltschutzgesetzes setzt der Bund deutliche Zeichen: Gewaltprävention und Opferschutz sind staatliche Pflicht. Die Novellierung des Gewaltschutzgesetzes erlaubt es Familiengerichten erstmals, Täter*innen in Hochrisikofällen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel aufzuerlegen. Damit wird eine neue Schutzoption eingeführt, die – im Zusammenspiel mit AntiGewalt-Trainings – das Recht auf Schutz und Sicherheit stärken kann. Das in 2025 verabschiedete Polizeigesetz Baden-Württemberg nimmt diese Entwicklungen auf, ermöglicht es, Interventionen der Täterarbeit verpflichtend anzuordnen und sichert die Schnittstellen zwischen Polizei, Justiz, Sozial- und Fachdiensten gesetzlich ab. Im Landesaktionsplan Istanbul-Konvention 2.0 Baden-Württemberg ist die Entwicklung der Täterarbeit als ein Handlungsfeld benannt. 
 

Unsere Forderungen zur Täterarbeit in Baden-Württemberg

Megafon
  • Flächendeckender Aufbau qualifizierter Täterarbeitsangebote auch in ländlichen Regionen
  • Verbindliche Zuweisungswege von Gewalttätern aus Justiz, Polizei, Jugend und Bewährungshilfe mit klar definierten Schnittstellen
  • Einführung und Umsetzung landeseinheitlicher Qualitätsstandards Dauerhafte, verlässliche und auskömmliche Finanzierung statt kurzfristiger Projektförderungen
  • Regelmäßiges Monitoring und Evaluation der Wirksamkeit von Täterprogrammen
  • Fortbildungen für Polizei, Justiz, Sozial- und Jugendhilfe zu Täterarbeit und Gewaltprävention 
     
Ansprechperson
Florian Dirr
Florian Christian
Dirr
Leitung Krisenintervention und Existenzsicherung
Referat Straffälligen- u. Wohnungslosenhilfe / Schuldnerberatung
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