Für eine menschenrechtsbasierte und solidarische Migrations- und Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg muss Migration und Integration als Chance gestalten – für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Teilhabe und Menschenrechte

Verschärfungen des europäischen Asylrechts, Debatten über Abschottung und Begrenzung sowie migrationsfeindliche Narrative prägen weiterhin die Flüchtlings- und Migrationspolitik. Auch auf Länderebene sind diese Themen zentral: In Baden-Württemberg leben rund 2,05 Millionen ausländische Staatsangehörige.

Das Land steht in der Verantwortung, eine Migrations- und Flüchtlingspolitik umzusetzen, die Geflüchtete schützt, Integrationsmaßnahmen fördert und gemeinsam mit den Kommunen Lösungen für bestehende Herausforderungen entwickelt. Dazu gehört, faire und menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu gewährleisten, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und den sozialen Zusammenhalt aktiv zu stärken. Dies betrifft sowohl Menschen mit Migrationsbiografie, die bereits seit Jahren hier leben, als auch neu Zugewanderte oder Schutzsuchende.

Investitionen in Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit

Eine nachhaltige Finanzierung der Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit in Baden-Württemberg ist entscheidend, um der Verantwortung gegenüber zugewanderten Menschen gerecht zu werden und Synergieeffekte für die Aufnahmegesellschaft zu schaffen.

Erfolgreiche und nachhaltige Integration erfordert sowohl eine stabile und bedarfsgerechte Finanzierung als auch die gezielte Förderung sozialer Strukturen. Eine enge Abstimmung zwischen Landes-, Bundes- und kommunaler Ebene bei den Investitionen stellt sicher, dass Parallelstrukturen vermieden und die Effektivität und Qualität der Maßnahmen gewährleistet wird.

Förderung gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Erfolgreiche Integration erfordert nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe. Das Land muss Zugewanderten gleichberechtigten Zugang zu Wohnraum, Bildung, Sprachkursen, Gesundheitsversorgung und dem Arbeitsmarkt ermöglichen.
Benachteiligungen und diskriminierende Strukturen sollten abgebaut werden, um gleiche Lebensbedingungen für alle zu schaffen und eine inklusive, solidarische Gesellschaft zu fördern.

Menschenwürdige Umsetzung der GEAS-Reform

Angesichts verschärfter Asylgesetze, gesellschaftlicher Polarisierung und wachsender rechter Tendenzen ist es wichtig, das Grundrecht auf Asyl in Baden-Württemberg menschenwürdig umzusetzen. Verstöße gegen die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten sind nicht akzeptabel.
Bei der Umsetzung der GEAS-Reform auf Länderebene sollten die Ermessensspielräume im Sinne der Rechte der Betroffenen genutzt werden. Geflüchtete haben Anspruch auf faire Asylverfahren und den Schutz ihrer grundlegenden Rechte.

Zuwanderung als Mehrwert

Zuwanderung bereichert in Baden-Württemberg das kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Das Land sollte den positiven Beitrag von Zuwanderung für die Gesellschaft hervorheben und Hass sowie Hetze eindämmen.

Alle demokratischen Parteien sind gefragt, im Kampf gegen Populismus und Rechtsextremismus eine gemeinsame Haltung zu bilden. Flucht und Migration sollten nicht länger als zentrales Problem den öffentlichen Diskurs dominieren – Vielfalt ist der Motor gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen und stärkt Demokratie und Zusammenhalt.

 

Unsere Forderungen zur Migration

Megafon
  • Nachhaltige Finanzierung und Fortführung bestehender Landesprogramme wie Integrationsmanagement und Sozial- und Verfahrensberatung (SuV)
  • Flächendeckende Bezuschussung der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und ergänzende landesgeförderte Beratungsangebote zur Aufenthaltsverfestigung und nachhaltigen Integration
  • Optimierung der finanziellen Abwicklung geförderter Programme und Mittelabrufe
  • Ausbau landesweiter Integrationsstrukturen
  • Gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung für Zugewanderte (unabhängig vom Aufenthaltsstatus)
  • Flächendeckender Ausbau von Psychosozialen Zentren
  • Einführung des Gleichbehandlungsgesetzes in Baden-Württemberg
  • Vermeidung rechtlicher Verschärfungen im Rahmen der GEAS-Reform, insbesondere mit Blick auf die Bewegungsfreiheit, Aufenthaltsbeschränkungen auf geschlossenen Zentren; Einbezug der Wohlfahrtsverbände in die Umsetzung der GEAS-Reform
  • Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen
  • Stärkung von Landesprogrammen gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit 
     
Ansprechperson
Nathalie Wollmann
Nathalie
Wollmann
Familie, Kinder, Migration, Vielfalt und Demokratie
Referat Migration; Referat Vielfalt und Demokratie
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