Paritätischer Baden-Württemberg fordert: Bund, Land und Kommunen müssen Schuldnerberatung gemeinsam absichern.
Stuttgart, 21. September 2026. Die Situation in Baden-Württemberg zeigt einen deutlichen Handlungsbedarf: Im Jahr 2024 wurden allein in den rund 70 teilnehmenden Schuldnerberatungsstellen knapp 18.000 Menschen beraten. Nur die Hälfte erhielt innerhalb von drei Monaten Beratung. Bei knapp einem Drittel der Einrichtungen betrug die Wartezeit mehr als sechs Monate. Diese Zahlen zeigt der aktuelle Bericht der LIGA BW und bestätigt die Notwendigkeit eines Strukturwandels: Soziale Schuldnerberatung ist Daseinsvorsorge und Armutsprävention. Ein neuer gesetzlicher Zugang ist deshalb nur dann ein Fortschritt, wenn die notwendige Beratungsinfrastruktur mitwächst.
Mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie werden Banken und Kreditgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten auf Schuldenberatung hinzuweisen – ab 2026. Das bedeutet: Deutlich mehr Menschen werden zur Beratung kommen. Ohne einen Ausbau der Kapazitäten droht das System zu kollabieren. Deshalb unterstützt der Paritätische Baden-Württemberg die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung vom 18.09., mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) einen verlässlichen, kostenfreien und qualitätsgesicherten Zugang zur Schuldnerberatung sicherzustellen. Der geplante erweiterte Zugang kann jedoch nur wirken, wenn gleichzeitig die Beratungskapazitäten ausgebaut und dauerhaft finanziert werden.
„Wer mehr Menschen einen gesetzlichen Zugang zur Schuldnerberatung eröffnet, muss auch sicherstellen, dass Beratung tatsächlich erreichbar ist. Ein Anspruch auf dem Papier hilft wenig, wenn Ratsuchende monatelang auf einen Termin warten. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz muss deshalb mit einer tragfähigen Finanzierung der Beratungsstrukturen verbunden werden“, erklärt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Baden-Württemberg.
Getrennte Finanzierungswege passen nicht zur Beratungspraxis
Die Finanzierung von Insolvenzberatung und allgemeiner Sozialer Schuldnerberatung ist in Baden-Württemberg getrennt. Das Land beteiligt sich an den Kosten für den notwendigen Einigungsversuch mit den Gläubigern vor einer möglichen Privatinsolvenz. Die vorausgehende Schuldnerberatung wird dagegen vor allem von Kommunen und durch Eigenmittel der Träger finanziert. Sie steht in der Regel nur Menschen kostenlos zur Verfügung, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Das entspricht nicht der Realität: Viele überschuldete Menschen beziehen keine Sozialleistungen. In der Beratung geht es zunächst häufig um Existenzsicherung, Miet- und Energieschulden, Pfändungen und psychosoziale Belastungen – und erst später möglicherweise um eine Privatinsolvenz.
„Beratung darf nicht davon abhängen, welcher Teil gerade finanziert wird oder wo jemand wohnt. Wir brauchen in Baden-Württemberg eine verlässliche Finanzierung, die Schuldner- und Insolvenzberatung als zusammenhängenden Prozess absichert“, so Ulf Hartmann weiter.
SchuBerDG als Impuls für eine Gesamtfinanzierung nutzen
Der Paritätische Baden-Württemberg fordert deshalb, die bundesgesetzliche Neuregelung mit einer strukturellen Weiterentwicklung der Finanzierung im Land zu verbinden. Bund, Land und Kommunen müssen gemeinsam sicherstellen, dass alle Bürger*innen einen kostenfreien Zugang zur Sozialen Schuldnerberatung haben – unabhängig von Leistungsbezug und Wohnort. Die landesfinanzierten Fallpauschalen müssen kostendeckend sein; zugleich braucht die Soziale Schuldnerberatung eine verlässliche, bedarfsgerechte und flächendeckende Finanzierung. Soziale Schuldnerberatung ist Daseinsvorsorge und Armutsprävention. Ein neuer gesetzlicher Zugang ist deshalb nur dann ein Fortschritt, wenn die notwendige Beratungsinfrastruktur mitwächst.