Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige darf nicht geschwächt werden

Zum Tag der Jugend am 12. August appelliert der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg an die Politik, den Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige zu bewahren. 

Signale aus Berlin deuten darauf hin, dass der Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige wieder zurückgefahren werden könnte – ein Schritt, der junge Menschen in einer kritischen Lebensphase vermehrt im Stich lassen könnte. Der Übergang von der Jugend zum Erwachsenenleben ist ein längerer Prozess geworden. Junge Menschen in Deutschland verlassen das Elternhaus durchschnittlich erst mit 24,1 Jahren. Nach dem Mikrozensus 2024 lebten noch 28,4 Prozent der 25-Jährigen im Haushalt ihrer Eltern (33,8 Prozent der Männer, 22,4 Prozent der Frauen). Europaweit liegt das Durchschnittsalter beim Auszug sogar bei 26,3 Jahren. Das ist die neue Normalität – und sie erfordert spezialisierte Unterstützung.

In Baden-Württemberg werden immer mehr junge Volljährige durch spezialisierte Hilfen unterstützt. Im Jahr 2024 erhielten 6.783 junge Menschen Hilfen nach § 41 SGB VIII – ein Anstieg von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen 2.289 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die solche Unterstützung benötigen. Der Bedarf ist real und wächst und diese Hilfen wirken, denn sie ermöglichen es jungen Menschen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hat eine entscheidende Verbesserung gebracht: Es transformierte die Hilfen für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in einen echten Rechtsanspruch, orientiert am individuellen Bedarf des jungen Menschen. Mit dieser Reform kam auch die gesetzlich verankerte Nachbetreuung (§ 41a SGB VIII), die sicherstellt, dass junge Menschen nicht abrupt mit dem 18. oder 21. Geburtstag ihre Unterstützung verlieren. Auf Bundesebene laufen derzeit Diskussionen, diese Errungenschaften zurückzufahren. Aktuell wird auf bundespolitischer Ebene diskutiert, ob zur früheren Ermessensnorm zurückgekehrt wird – also wieder Jugendämtern zu überlassen, ob Hilfen gewährt werden oder nicht. Gleichzeitig soll die Nachbetreuung gestrichen werden. 

Das wäre ein verhängnisvoller Schritt: Junge Menschen, die schwierigere Startbedingungen haben – Traumafolgen, fehlende Netzwerke, Probleme bei der Alltagsstrukturierung – würden wieder in ihrem Anspruch auf Hilfe geschwächt werden.  Der Übergang ins Erwachsenenleben kann nicht von reiner Ermessensentscheidung oder nach Haushaltssituation abhängig sein, sondern muss nach individuellen Bedürfnissen erfolgen.

Barbara Brüchert, Referentin für Jugend und Bildung im Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg erklärt: „Junge Menschen brauchen weiterhin Entscheidungen nach ihrem individuellen Bedarf – nicht nach ihrem Geburtsdatum. Der Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige wurde aus gutem Grund gestärkt. Diesen Fortschritt jetzt wieder zurückzunehmen, würde ausgerechnet diejenigen treffen, die beim Start ins Erwachsenenleben auf Unterstützung angewiesen sind. Wer heute an dieser Hilfe spart, zahlt morgen einen deutlich höheren gesellschaftlichen Preis."

"Insbesondere Mädchen, die lange in ihrem Bewältigungsverhalten erlebter Traumata unauffällig bleiben, benötigen auch nach dem 18. Lebensjahr weiterführende Unterstützung. Dafür bedarf es geschützter, betreuter Wohnformen. Nach der Therapie in die Familie oder in das alte Umfeld zurückzukehren ist in den seltensten Fällen möglich. Die jungen Menschen brauchen eine weitere Stabilisierung für eine nachhaltige Perspektive", so Heidrun Neuwirth, Leiterin von „Jella“ in Stuttgart, einer Einrichtung des Baden-Württembergischer Landesverbands für Prävention und Rehabilitation.

Der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg fordert:

  • Keine Abschwächung des § 41 SGB VIII. Der Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Hilfe für junge Volljährige muss Bestand haben.
  • Erhalt der Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII. Diese ist nicht verhandelbar.
  • Flächendeckende Umsetzung der Nachbetreuung: Dies darf nicht nur eine gesetzliche Norm sein, sondern muss in der Praxis Anwendung finden.
  • Beteiligung von Care Leavern und jungen Menschen bei der anstehenden Evaluation. Ihre Stimmen müssen gehört werden.