Paritätischer und Gehörlosenverband fordern Gehörlosengeld für Baden-Württemberg

Pressemitteilung - geschrieben am 26.09.2024 - 17:07

Stuttgart 27.09.2024 Laut Statistischem Landesamt (2019) leben in Baden-Württemberg ca. 4.000 gehörlose Menschen. Zur Verständigung sind sie auf die Deutsche Gebärdensprache angewiesen. In vielen Lebensbereichen haben Gehörlose einen Anspruch auf die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschenden wie bei Arzt- und Behördenbesuchen, Klinikaufenthalten, Ausbildung und Beruf sowie besonderen privaten Anlässen wie Hochzeiten oder Elternabenden. Im persönlichen Bereich wie der Teilhabe am Vereinsleben, bei Wohnungsangelegenheiten, Notar- oder Anwaltsterminen u.a. gibt es keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Diese Dolmetscherleistungen müssen Gehörlose selbst bezahlen. Anlässlich des Tags der Gehörlosen (29.09.2024) fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband und Landesverband der Gehörlosen in Baden-Württemberg, die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherleistungen in allen Lebensbereichen zu finanzieren. Hierfür sei die Einführung eines Gehörlosengeldes in Baden-Württemberg erforderlich, das entsprechend dem Landesblindengeld monatlich pauschal ausgezahlt werde.

„Gehörlose Menschen müssen für jeden beruflichen oder privaten Anlass zur Verständigung einen Gebärdensprachdolmetschenden organisieren. Dort, wo sie einen Anspruch auf Kostenübernahme haben, müssen sie oft mehrere Wochen im Voraus einen Antrag auf Kostenerstattung bei der jeweils zuständigen Behörde stellen, da die Bearbeitungszeiten lang sind und es auch in Baden-Württemberg zu wenige Gebärdensprachdolmetscher*innen gibt. Diese Benachteiligungen und bürokratischen Hürden müssen dringend abgebaut werden“, sagt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Mit einem Landesgehörlosengeld könnten Gehörlose Dolmetscherleistungen finanzieren, für die sie bisher selbst aufkommen müssen. Das Merkzeichen GL (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis muss mit einem direkten Anspruch auf die Finanzierung notwendiger Dolmetscherleistungen in allen Lebensbereichen verbunden werden“, so Hartmann.

„Es braucht grundsätzlich mehr Sensibilität für die Situation Gehörloser. In Rathäusern, Landratsämtern und auch in den Krankenhäusern würden regelmäßige Servicezeiten – telefonisch via Ferndolmetscherdienst oder vor Ort - mit einem Gebärdensprachdolmetschenden helfen, in denen Gehörlose ihr Anliegen vortragen könnten. Alle Behörden müssen das Thema im Blick haben und Barrieren abbauen. Ämter und Behörden brauchen mehr Informationen über den Umgang mit gehörlosen und hörbehinderten Menschen“, erklärt Dieter Steuer, Landesseniorenbeauftragter und Beauftragter für Verbandsinformationen des Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V.. „Die Brücke zwischen gehörlosen und hörenden Menschen ist die Gebärdensprache. Gehörlose als auch Hörende brauchen Gebärdensprachdolmetschende, um miteinander kommunizieren zu können“, so Steuer.

Pressekontakt Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V.: Dieter Steuer, Landesseniorenbeauftragter und Beauftragter für Verbandsinformationen, E-Mail: geschaeftsstelle@lv-gl-bw.de

Hintergrundinformationen:

Tag der Gehörlosen am 29.09.2024

Der Tag der Gehörlosen ist ein internationaler Gedenktag, der immer am letzten Sonntag im September stattfindet. Er wurde 1951 von der World Federation of the Deaf (WFD - Weltverband der Gehörlosen) ins Leben gerufen.

Der Paritätische Baden-Württemberg

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist weder konfessionell, weltanschaulich noch parteipolitisch gebunden. Der Verband steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg über 930 selbständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2.000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte und 80.000 Hauptamtliche. Weitere Infos unter www.paritaet-bw.de

 

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