Paritätischer fordert verlässlichen und inklusiven Ganztag für alle Kinder

Kind hebt beide Hände hoch für 10 Finger

Stuttgart 23.01.2026 Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht an Grundschulen in Baden-Württemberg zunächst einmal für Erstklässler*innen ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Um beim schulischen Ganztag den Bedarfen aller Kinder gerecht zu werden, müssen die Angebote inklusiv ausgerichtet sein, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg anlässlich des Tags der Bildung (24.01.2026). Diesen Anspruch für einen verlässlichen Ganztag für alle Kinder muss das Land erfüllen und die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung zur Verfügung stellen. Denn ein gerechter Zugang zu ganztägiger Förderung ist entscheidend für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, so der Verband. 

„Eine inklusive Ganztagsförderung ist die Voraussetzung dafür, dass die Angebote auch für Kinder mit Förderbedarfen sowie körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstverständlich zugänglich und bedarfsgerecht nutzbar sind, ohne Ausnahmen und ohne Barrieren. Sie muss jetzt konsequent umgesetzt und die Rahmenbedingungen und Finanzierung verbindlich geregelt werden“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. An den Schulen müssten die Räume und Freiflächen barrierefrei und auch Möglichkeiten für Förder- und Therapieangebote vorhanden sein. Zusätzlich erforderlich seien eine ausreichende Personalausstattung mit multiprofessionellen Teams aus Sonder-, Heil- und Sozialpädagog*innen und therapeutischen Fachkräften sowie kleinere Betreuungsgruppen, so Hartmann weiter. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist eine Chance, allen Kindern einheitliche Voraussetzungen für eine umfassende individuelle Förderung sowie gleiche Bildungschancen zu schaffen“, so Hartmann.

„Der Rechtsanspruch – so sagt es der Gesetzestext – gilt für alle Kinder, die eine erste Klasse besuchen werden. Alle Kinder bedeutet nicht mehr und nicht weniger als jedes Kind, egal an welcher Schule und mit welchen individuellen Bedürfnissen. Dazu müssen die Angebote wirklich so gestaltet sein, dass alle Kinder daran teilhaben können. Die Räume müssen barrierefrei zugänglich sein. Kinder, die nach einem anstrengenden Schultag eine Auszeit ohne unnötigen Input benötigen, brauchen Rückzugsräume. Die Angebote sind inhaltlich so auszugestalten, dass auch Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen gleichwertig dabei sein können und nicht nur zuschauen. Wir erwarten ein echtes und ernst gemeintes „mit-denken“ aller Kinder“, betont Sabine Grandl, Bereichsleitung Offene Hilfen bei der Lebenshilfe Kirchheim e. V..

Pressekontakt Lebenshilfe Kirchheim e. V.:  Sabine Grand, Tel.: 07021/97066-32, E-Mail: presse@lebenshilfe-kirchheim.dewww.lebenshilfe-kirchheim.de

Hintergrundinformationen:

Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung:

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung zusteht. Damit haben Kinder im Grundschulalter einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsförderung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche, inkl. Unterrichtszeiten. Der Rechtsanspruch ist im SGB VIII geregelt und gilt auch in den Ferien, bei einer Schließzeit von maximal vier Wochen. Eine Pflicht für Eltern, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Um den notwendigen Ausbau zu unterstützen, stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verfügung und beteiligt sich auch an den laufenden Ausgaben. 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch unabhängig. Er steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg über 940 selbstständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2.000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte und 80.000 Hauptamtliche. Weiter Infos unter www.paritaet-bw.de