Paritätischer fordert Mittel für Ausbau von Integrationsangeboten

Pressemitteilung - geschrieben am 05.07.2023 - 07:57

Stuttgart 05.07.2023 Am 7. Juli 2023 wird im Bundesrat voraussichtlich die Beschäftigungsverordnung zum beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz behandelt. Darin ist vorgesehen, dass einige der Neuregelungen ab November 2023 in Kraft treten, andere erst sechs bzw. neun Monate nach Verkündung des Gesetzes. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die im Gesetz enthaltenen Neuerungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und Erleichterung bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte. Damit die Aufnahme und Integration gelingt, fordert der Verband den nachhaltigen Ausbau der Integrationsangebote und eine sichere Finanzierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung.

„Die Entscheidung des Bundestages zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes war längst überfällig. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, dass die Reform so lange auf sich warten ließ. Insbesondere auch der sogenannte „Spurwechsel“ für Geflüchtete bietet Menschen mit einem Ausbildungsplatz und einer festen Arbeitsstätte in Arbeitsfeldern, die dringend Fachkräfte benötigen, jetzt eine echte Zukunftsperspektive“, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Mit der verstärkten Anwerbung ausländischer Fachkräfte müssten Integrationsleistungen und Beratungsangebote jetzt schnell und stetig ausgebaut werden. „Menschen, die hierher einwandern, brauchen vielfältige Unterstützung wie bei der Vermittlung von Deutsch- und Integrationskursen oder einer Wohnung, aber auch bei der Suche nach einem Kita-Platz. Damit der Bedarf gedeckt werden kann, benötigt es eine verbindliche finanzielle Unterstützung für die vielen freien gemeinnützigen Träger*innen wie auch für Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen, die sich schon heute im Auftrag des Staates als Vereine oder soziale Einrichtungen um Menschen nach ihrem Zuzug kümmern“, so die Vorständin.

Seit den 90er Jahren ist der demographische Wandel in unserer Gesellschaft erkennbar und zahlreiche Studien wiesen auf den massiven Personalmangel der Zukunft hin. Deutschland braucht jährlich rund 400.000 Fachkräfte für den Arbeitsmarkt – davon benötigt die Sozialwirtschaft ebenfalls einen bedeutenden Teil. Soziale Arbeit ist ebenfalls in erheblichem Maße vom drastischen Fachkräftemangel betroffen – genauso wie Industrie, Handwerk, Gastronomie und viele andere Sektoren. Die große Lücke wird nochmals vergrößert, wenn die Babyboomer in Rente gehen: also ab 2026. Schon jetzt fehlen uns an vielen Stellen Fachkräfte: In der Kita, in der Jugendhilfe, der Pflege, in der Hauswirtschaft und vielen anderen Bereichen.

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