Stuttgart 15.06.2023
Baden-Württemberg hat als zweites Bundesland die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet und erhält dafür vom Bund 510 Millionen Euro. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung des Landes, die Mittel in die Förderung der sprachlichen Bildung, die Stärkung der pädagogischen Leitung sowie die Gewinnung von Fachkräften zu investieren. Der Verband kritisiert die Beschränkung der Förderung bis Ende 2024 und fordert eine dauerhafte verbindliche Finanzierung der Kita-Qualitätsmaßnahmen und den flächendeckenden Ausbau der Kita-Fachberatung.
„Das KiTa-Qualitätsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Qualitätsentwicklung der Kitas im Land. Allerdings darf die Förderung nicht befristet, sondern muss dauerhaft sein“, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. „Gerade die Fortführung des Bundesprogramms Sprach-Kitas sowie die geplante Zusammenführung der einzelnen Sprachfördermodule des Landes in ein Gesamtkonzept zur Sprachbildung und Sprachförderung seien eine Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Bei der Entwicklung dieses Gesamtkonzepts müssten die positiven Erfahrungen mit der Struktur des Sprach-Kita-Projekts unbedingt aufgegriffen werden. „Die Verstärkung des Teams durch die zusätzliche Fachkraft sowie die begleitende Fachberatung haben den Erfolg des Projekts erst ermöglicht“, so Dürig
Bei der unbedingt erforderlichen Stärkung der Leitung müsse darauf geachtet werden, dass nicht ausschließlich pädagogische, sondern auch organisatorische und Aufgaben des Personalmanagements zur Leitungstätigkeit gehören, im Stellenschlüssel berücksichtigt und dauerhaft refinanziert werden. Auch bei der Anleitung von Auszubildenden brauche es eine einheitliche und verbindliche Finanzierung. Der dafür vorgesehene Zuschuss dürfe nicht nur für die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA), sondern müsse für die Anleitung aller Auszubildenden in der Kita gewährt werden, so die Vorständin.