Nur 14,1 Prozent der Kinder im Land profitieren von Teilhabeleistungen

Pressemitteilung - geschrieben am 10.11.2023 - 08:14

Stuttgart/Berlin 10.11.2023 Laut aktueller Expertise zum Bildungs- und Teilhabepaket 2022 des Paritätischen Gesamtverbandes profitieren in Baden-Württemberg nur 14,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen (6- unter 15 Jahren) in Bürgergeld-Familien vom Bildungs- und Teilhabepaket. Das ist 3,9 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt (18,0 Prozent) und gegenüber 2016 ein Rückgang von 2,2 Prozent. Dazu kommen große regionale Unterschiede bei der Teilhabequote mit einem Höchstwert von 79,6 Prozent im Rems-Murr-Kreis, 12,6 Prozent in Stuttgart und dem niedrigsten Wert in Karlsruhe von 2,5 Prozent. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert einfache und direkte Hilfen für arme Kinder und Jugendliche. Sie müssen unbürokratisch, ausreichend hoch und leicht zugänglich sein.

„Es ist alarmierend, dass von 117.729 Kindern und Jugendlichen in Bürgergeld-Familien in Baden-Württemberg nur 16.636 diese Leistung bekommen. Dazu kommt der große Unterschied in den einzelnen Regionen. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist kein wirksames Mittel, um die Familien zu erreichen und Kindern Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Die Beantragung ist für die Familien  viel zu bürokratisch und aufwendig. Viele Familien wissen gar nicht, dass sie leistungsberechtigt sind. Jobcenter und Kommunen müssen hier besser und mehrsprachig informieren. Hier könnten Künstliche Intelligenz-Instrumente sehr gut unterstützen. Das gilt auch für die geplante Kindergrundsicherung, in die die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets einfließen sollen. In Baden-Württemberg müssen zusätzlich die Präventionsnetzwerke und die Landesprojekte gegen Kinderarmut eingebunden werden, um den Familien den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern“, erklärt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. „Die Kindergrundsicherung muss jetzt rasch eingeführt werden. Allerdings muss die Grundlage für die maximale Höhe der Kindergrundsicherung die im Koalitionsvertrag angekündigte Neubemessung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche sein. Die Unterstützung ist nur dann ein Erfolg, wenn sie ausreichend hoch ist und alle Kinder und Jugendlichen erreicht, die diese brauchen“, so Dürig.

Teilhabequoten in Städten und Regionen in Baden-Württemberg: Alb-Donau-Kreis (8,0 %), Baden-Baden (3,5 %), Stadt Biberach (4,8 %), Böblingen (14,4 %), Bodenseekreis (8,5 %), Breisgau-Hochschwarzwald (11,2 %), Calw (11,4), Emmendingen (11,0 %), Enzkreis (5,2 %), Esslingen (14,6 %), Freiburg im Breisgau, Stadt (41,6 %), Freudenstadt (9,4 %), Göppingen (19,8 %), Heidelberg, Stadt (40,9 %), Heidenheim (21,3 %), Heilbronn (8,7 %), Heilbronn, Universitätsstadt (11,1 %), Hohenlohekreis (6,8 %), Karlsruhe (2,5 %), Karlsruhe, Stadt (10,2 %), Konstanz (9,4 %), Lörrach (8,4 %), Ludwigsburg (11,9 %), Main-Tauber-Kreis (5,5 %), Mannheim, Universitätsstadt (8,5 %), Neckar-Odenwald-Kreis (9,2 %), Ortenaukreis (7,9 %), Ostalbkreis (12,3 %), Pforzheim, Stadt (5,4 %), Rastatt (6,4 %), Ravensburg (10,7 %), Rems-Murr-Kreis (79,6 %), Reutlingen (7,9 %), Rhein-Neckar-Kreis (9,0 %), Rottweil (7,8 %), Schwäbisch Hall (7,7 %), Schwarzwald-Baar-Kreis (7,2 %) und Sigmaringen (10,9 %), Stuttgart, Landeshauptstadt (12,6 %), Tübingen (9,8 %), Tuttlingen (5,6 %), Ulm, Universitätsstadt (11,9 %), Waldshut (5,0 %), Zollernalbkreis (7,5 %).

Die Paritätische Expertise zum Bildungs- und Teilhabepaket 2022 finden Sie unter https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Presse/docs/expertise_BuT-2023_web.pdf

Zur Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetische-expertise-zeigt-nicht-einmal-jedes-fuenfte-kind-im-buergergeldbezug-profitiert-von-teilhabeleistungen/

 

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