Stuttgart 17.05.2024 In Baden-Württemberg sind 2023 die Fallzahlen der Hasskriminalität mit 1.514 erfassten Delikten auf einem Zehnjahreshoch. Auch die Straftaten aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtsbezogener Diversität sind deutlich angestiegen. Das gab Innenminister Strobel in der letzten Kabinettsausschusssitzung „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ Ende April 2024 bekannt. Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (17.05.) zeigt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg angesichts der wachsenden Hasskriminalität gegenüber LSBTIQ* besorgt; zumal von einer hohen Dunkelziffer auszugehen sei. Betroffene verzichteten häufig aus Angst vor persönlichen Konsequenzen und Anfeindungen auf eine Strafanzeige. Opfer müssten stärker unterstützt und ermutigt werden, ihr Recht auf Schutz wahrzunehmen und Taten zu melden. Nur so könnte die Dunkelziffer aufgehellt und queerfeindliche Strafdelikte besser bekämpft werden, so der Verband.
„LSBTIQ*-feindliche Taten müssen von der Polizei besser geahndet und Betroffene ermutigt werden, sie zur Anzeige zu bringen. Das ist notwendig, um das ganze Ausmaß an queerfeindlicher Hasskriminalität zu erfassen und gezielt dagegen anzugehen. In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, eine klare Haltung gegen Gewalt, Hass und Hetze und für den Schutz von Vielfalt in der Gesellschaft zu zeigen. Eine demokratische Gesellschaft basiert auf Gleichwertigkeit und der Einhaltung von Menschenrechten. Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtsbezogener Diversität sind völlig inakzeptabel und mit unseren freiheitlich-demokratischen Grundwerten unvereinbar“, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Auch eine verstärkte Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung, bei Polizei und Justiz sowie in Kitas und Schulen über die Bedürfnisse und Belange von LSBTIQ* sei wichtig. „Fehlinformationen und Unwissenheit begünstigen Vorurteile, Diskriminierung, Hass und Hetze. Insbesondere mit Blick auf das erst kürzlich verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz ist es unerlässlich, über die neuen Rechte von queeren Menschen aufzuklären und für Offenheit, Akzeptanz und Respekt zu sensibilisieren“, so Dürig. Der landesweite Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte in Baden-Württemberg sei eine wichtige Maßnahme für eine vielfältige Gesellschaft auf Basis der Menschenrechte.
Hintergrundinformationen:
Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit
Am 17. Mai 2024 ist IDAHOBIT („International Day Against Homo-, Bi-, Inter- and Transphobia“), der jährliche Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit. Der 17. Mai erinnert an die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1990, Homosexualität nicht mehr als Krankheit zu klassifizieren. Der diesjährige Aktionstag läuft unter dem Motto: "Niemand wird zurückgelassen: Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit für alle".
Hasskriminalität umfasst Straftaten, die gegen eine Person oder eine Sache allein oder vorwiegend wegen gruppenbedingter Merkmale dieser Person oder des Inhabers der Sache gerichtet sind, insbesondere wegen der politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, aus rassistischen Gründen, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, des äußeren Erscheinungsbildes oder des gesellschaftlichen Status. Hasskriminalität ist sowohl von der Motivation de*r*s Täter*in als auch von der Opferperspektive geprägt. Im Strafrecht ist ausschlaggebend, dass der Tat eine über die persönliche Schädigung des Opfers hinausweisende Motivation zu Grunde liegt, die an bestimmte Merkmale des Opfers anknüpft. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswahl des Opfers, das bestimmte Merkmale aufweist, eine Wirkung in der Gesellschaft erzielen soll. Die Verfolgung von Hasskriminalität kann aus den im Grundgesetz verankerten staatlichen Schutzpflichten abgeleitet werden. Hierzu gehören vor allen Dingen der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und das Vorgehen gegen Diskriminierung (Art. 3 Abs. 3 GG). (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg - gegründet 1948 - ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch unabhängig. Er steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. In den kommenden Jahren wird sich der Paritätische Baden-Württemberg verstärkt drei Strategiefeldern widmen: - Zusammenhalt in einer vielfältigen, inklusiven und demokratischen Gesellschaft - zukunftsfähige Lebensräume - Soziale Innovationen. Ihm sind in Baden-Württemberg über 900 selbständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte und 80.000 Hauptamtliche. Weitere Infos unter www.paritaet-bw.de