Stuttgart 28.06.2023 Zur aktuellen Debatte in der 68. Sitzung des Landtags am 28.06.2023 zum Thema "Die finanzielle Situation der sozialen Einrichtungen in Baden-Württemberg in der Zeit der Krise", beantragt von der Fraktion der SPD äußern sich der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und die Drogenberatung Tübingen des bwlv.
Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Baden-Württemberg:
Steigende Kosten und akuter Personalmangel stellen frei-gemeinnützige soziale Träger insgesamt vor große Herausforderungen. Deshalb ist bei manchen die wirtschaftliche Situation angespannt. Sie müssen immer häufiger Leistungen und Angebote zurückfahren, weil die steigenden Ausgaben und sinkenden Erträge nicht mehr wirtschaftlich gestemmt oder kein Personal gefunden werden kann. Zudem sind kleinere freie Träger in der Regel zuwendungsfinanziert bzw. auf die freiwilligen Leistungen der Kommunen oder zusätzliche Projektmittel und Spenden angewiesen. Gleichzeitig sichern sie die soziale Infrastruktur und damit die Versorgungssicherheit im Land. Die Politik ist deshalb gefordert und im Sinne der daseinsvorsorge verpflichtet, die Finanzierung sozialer Einrichtungen und Dienste zu sichern. Kommunale Freiwilligkeitsleistungen sind deshalb aus unserer Sicht "Selbstverständlichkeitsleistungen" die verbindlich und unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage geleistet werden müssen."
Hans-J. Köpfle, Sprecher des Aktionsbündnisses "Suchtberatung retten" und Leitung Jugend- und Drogenberatung Tübingen des bwlv
"Die Finanzierung der baden-württembergischen Suchtberatungsstellen ist prekär und wird sich nach den aktuell getroffenen Tarifsteigerungen bei den Personalkosten in existentiell bedrohend verändern. Der Anteil der Landesförderung an der Gesamtfinanzierung ist im Verhältnis zur kommunalen Finanzierung und den Eigenmitteln der Einrichtungen permanent zurückgegangen und stagniert seit über zwanzig Jahren. Im Landkreisen Tübingen z.B. müssen die Träger ca. 25 Prozent der Eigenmittel für den Betrieb selbst einsetzen. Damit drohen durch Stellenabbau und Einschränkungen der Angebote massive Einschnitte in der ambulanten Suchthilfe und damit eine Verschlechterung in der Versorgung von betroffenen Menschen. Zur Rettung der Suchtberatungsstellen in Baden-Württemberg ist eine Erhöhung des Fachkraftzuschusses von 17.900 € auf 25.000 € pro Fachkraftstelle erforderlich. Das entspricht einem gesamtvolumen von 3,5 Mio. Euro. Im Rahmen einer im Auftrag des Landes Bayern durchgeführten Studie konnte erstmals der gesamtgesellschaftliche Nutzen der ambulanten Suchtberatung konkret bemessen werden:. Das Ergebnis der Studie: „Für jeden eingesetzten Euro spart die öffentliche Hand rund 17 Euro an Folgekosten der Abhängigkeitserkrankung. Trägerübergreifend sind inzwischen 117 Einrichtungen und 385 Selbsthilfegruppen in Baden-Württemberg dem „Aktionsbündnis: Suchtberatung retten“ (https://suchtberatung-retten.de) beigetreten."
Pressekontakt "Suchtberatung retten": Dipl.-Psych. Hans-J. Köpfle, Leitung ambulante Dienste Tübingen, bwlv gGmbH, Tel. 07071 / 750 16-13, E-Mail: hans.koepfle@bw-lv.de