Stuttgart 20.04.2021 Anlässlich der Koalitionsverhandlungen betont der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg die Forderung nach der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) zum umfassenden Schutz vor Rassismus und Diskriminierung im Land. Bereiche wie Bildung und öffentliche Verwaltung fielen in die Länderhoheit und seien so im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht berücksichtigt. Von Rassismus und Diskriminierung sind besonders Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund betroffen.
„Wir müssen die Schutzlücken bei Rassismus und Diskriminierung endlich schließen. Deshalb ist ein Antidiskriminierungsgesetz auf Länderebene längst überfällig“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Aufgrund des Föderalismus blieben bisher zentrale Bereiche wie der Bildungssektor und die öffentliche Verwaltung, aber auch die Ausländer- und Polizeibehörden außen vor. „Aber genau dort erleben Menschen Diskriminierung und Rassismus“, so Wolfgramm weiter. Die Einführung eines solchen Gesetzes in der kommenden Legislaturperiode müsse verbindlich im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung festgelegt werden. Bei der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung seien sämtliche zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen, Beratungsstellen und Betroffenenverbände einzubeziehen. Zum erforderlichen Rechtsschutz für die Betroffenen gehörten auch Maßnahmen gegen Alltagsrassismus, der in Teilen immer noch viel zu häufig an Schulen, in Sportvereinen, bei der Wohnungssuche, aber auch auf der Straße vorkomme, betont die Vorstandsvorsitzende. „Neben Rechtsschutz können wir so langfristig eine diskriminierungsbewusste, offene Kultur in unserer Gesellschaft schaffen, bei der Solidarität und Akzeptanz selbstverständlich sind.“
„Wir wollen ein Baden-Württemberg, das sich ganz klar gegen Diskriminierung positioniert. Das geht nur mit einem länderspezifischen Antidiskriminierungsgesetz“, bestätigt Annette Joggerst, Fachbereichsleitung „Bildung und Projekte“ beim pro familia Antidiskriminierungsbüro und Netzwerk für Gleichbehandlung Freiburg i.Br.. „Nur so können wir zukünftig die eklatanten Lücken im geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgleichen und die betroffenen Menschen rechtlich besser schützen und unterstützen“, so Joggerst.
Aus Sicht des PARITÄTISCHEN muss Rassismus und Diskriminierung zusätzlich auf allen gesellschaftlichen Ebenen bekämpft werden. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz könnte zwar die Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) insbesondere im Hinblick auf staatliches Handeln schließen, gehe aber nicht automatisch weit genug.
Diese Ansicht bestärkt die Geschäftsführerin von Sompon Social Service e.V. in Esslingen, Vera Sompon: „Rassismus ist traumatisierend für die Betroffenen und immer noch Alltag in Deutschland! Rassismus mit Diskriminierung zu vergleichen, heißt, die Schmerzen der Opfer zu leugnen. Wenn es zu einer grundlegenden und gesellschaftlichen Veränderung kommen soll, müssen wir Betroffene schützen und unsere Haltungs- und Denkmuster bewusst und kontinuierlich reflektieren. Wir brauchen Konzepte, die von der Betroffenheit der Menschen ausgehen und mehr sichere Räume für Trauma- und Empowerment-Ansätze schaffen.“
Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg gehört zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs der LAG Antidiskriminierungsberatung für ein Landesantidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg. Zur Unterschriftenkampagne https://lag-adb-bw.de/aufruf-ladg/
Weitere Pressekontakte:
pro familia Antidiskriminierungsbüro und Netzwerk für Gleichbehandlung Freiburg i.Br., Annette Joggerst, Fachbereichsleitung „Bildung und Projekte“, Tel. Tel 0761/2962587, E-Mail antidiskriminierung.fr@profamilia.de, www.vielfalt-freiburg.net
Sompon Social Service e.V. in Esslingen, Vera Sompon, Geschäftsführerin, Tel. 0711/3005269, E-Mail info@sompon-socialservice.de, www.sompon-socialservice.org