Inflationsausgleich: Soziale Einrichtungen müssen berücksichtigt werden

Pressemitteilung - geschrieben am 15.09.2022 - 16:10

Stuttgart 15.09.2022
Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg begrüßt die Initiative der drei Länder
Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein morgen, am Freitag, 16. September, in den Bundesrat einen Antrag zum Inflationsausgleich für Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen einzubringen. Der Verband fordert nachdrücklich, dass soziale Einrichtungen und Dienste, die über das Land bzw. die Kommunen finanziert werden, ebenfalls bei der Forderung zum Ausgleich der Mehrkosten berücksichtigt werden. Viele Dienste und Einrichtungen stehen wegen explodierender Energiekosten mit dem Rücken zur Wand und teilweise ganze Branchen der Sozialwirtschaft vor dem AUS, so der Verband.

„Der massive Anstieg der Kosten führt bereits jetzt zur finanziellen Überlastung der sozialen Einrichtungen und ihren Trägern. Wenn Einrichtungen in Insolvenz gehen und Angebote eingestellt werden müssen, weil der Preis für Energie nicht mehr bezahlbar ist, ist das eine soziale Katastrophe. Für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg kann das bedeuten, dass zwingend notwendige Angebote, die von hunderttausenden Menschen genutzt werden, einfach wegbrechen“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PAITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Hier muss die Politik schnell reagieren und für soziale Einrichtungen und Dienste einen Ausgleich der Mehrkosten für die hohen Energiepreise und Inflationsrate schaffen.“ Entgelte müssten neu verhandelt und Kostensteigerungen bei den kommunalen Freiwilligkeitsleistungen angepasst werden. Betroffen seien sämtliche soziale Einrichtungen und Dienste - von Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderung, Werkstätten, Beratungsstellen, Wärmestuben bis hin zu Kitas, so Wolfgramm weiter.

„Soziale Organisationen berichten bereits jetzt, dass sie bei Nachverhandlungen mit Energielieferanten erhebliche Kostensteigerungen haben. So steigen beispielsweise in einer Einrichtung die bisherigen Energiekosten von jährlich ca. 130.000 Euro auf 800.000 Euro im Jahr. Auch bei Neuverhandlungen von Leistungen akzeptieren die zuständigen Kostenträger die realistischen Sachkostensteigerungen nicht. Diese werden als „unwesentlich“ angesehen. Diese Haltung zeigt sich auch auf der örtlichen Ebene, mit fatalen Folgen für die sozialen Dienste und die hilfebedürftigen Menschen. Zum Teil bräuchten soziale Einrichtungen jetzt sofort 5 Prozent mehr Gesamteinnahmen, um allein die gestiegenen Gas- und Strompreise finanzieren zu können. Die Kostenträger müssen hier sehr schnell zu einem fairen und partnerschaftlichen Miteinander zurückkehren. Die Übersparsamkeit und die fehlende Kostenkompensation gefährden jetzt die in der Vergangenheit gemeinsam aufgebaute soziale Infrastruktur und die Versorgungssicherheit für Menschen mit Hilfebedarfen“, so die Vorstandsvorsitzende.

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