Berlin/Stuttgart 05.11.2020 Anlässlich der heutigen Beratung zur Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung im Deutschen Bundestag appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zu folgen und stattdessen endlich eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze zu beschließen. Die geplante Anhebung der Regelbedarfe zum 01.01.2021 um 14 Euro für (alleinstehende) Erwachsene und noch deutlich geringere Beträge für Kinder und Jugendliche sei realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig.
"Menschen, die Hartz IV beziehen, sind einem extrem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Wir brauchen eine menschenwürdige Grundsicherung, die das Existenzminimum sichert und armutsfest ist. Hartz IV darf nicht zur Armutsfalle werden und sozialen Aufstieg und gesellschaftliche Teilhabe verhindern. Die betroffenen Menschen brauchen wirkliche Hilfen und Perspektiven“, betont Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Kinder brauchen endlich eine eigene Kindergrundsicherung. Sie dürfen nicht länger als Teil einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft gelten. Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und dürfen auch nicht so behandelt werden“, ergänzt Wolfgramm. Die Kindergrundsicherung sei ein wichtiger Schritt, um die Armutsspirale von Generationen zu brechen und für mehr gleichberechtigte Teilhabe sowie Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu sorgen, so die Vorstandsvorsitzende.
Die Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie unter https://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-appelliert-an-abgeordnete-im-bundestag-regelsaetze-bedarfsgerecht-zu-erhoehen/. Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Pressesprecherin, Tel. 030/24636-305, E-Mail: pr@paritaet.org