Frauenhäuser brauchen eine verlässliche Finanzierung

Pressemitteilung - geschrieben am 25.01.2023 - 10:03

Stuttgart 25.01.2023   Heute findet im Landtag die erste Lesung zum Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Förderung der Frauenhäuser statt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt die Initiative für ein Frauenhausfinanzierungsgesetz in Baden-Württemberg. Denn nur mit einer starken einzelfallunabhängigen Grundförderung ist der Frauenhausaufenthalt für alle schutzsuchenden Frauen und ihre Kinder sichergestellt. Bisher ist das bei rund zehn Prozent nicht der Fall. Das sind Frauen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben wie erwerbstätige Frauen, Auszubildende, Studierende, Schülerinnen, geflüchtete Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, verschiedene Gruppen von EU-Bürgerinnen und Bezieherinnen vom Arbeitslosengeld I, so der Verband. 

„Ein Frauenhausaufenthalt muss allen Frauen und deren Kindern offen stehen, die Schutz suchen und brauchen, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Alters und ihrer Einkommensverhältnisse. Das ist mit der aktuellen Frauenhausfinanzierung in Baden-Württemberg nicht gewährleistet. Sie gleicht einem Flickenteppich, die je nach Landkreis und Kommune sehr unterschiedlich ist. Es gibt einige Städte und Landkreise, die großzügig fördern und Frauenhäuser bürokratisch entlasten. Aber es gibt auch Landkreise, die Frauenhausaufenthalte befristen, den Tagessatz nach einer gewissen Verweildauer senken oder keine Kosten für nicht-sozialleistungsberechtigte oder aus einem anderen Landkreis stammende Frauen übernehmen. Der Fehlbetrag kann schnell in einen höheren fünfstelligen Bereich gehen und den Träger an die Grenze der Belastbarkeit bringen. Der Finanzierungskampf zwischen kommunalen Kostenträgern und den Frauenhäusern muss ein Ende haben“, erklärt Dr. Katrin Lehmann, Referentin für Frauen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Deshalb sei eine grundlegende Verbesserung der aktuellen Frauenhausfinanzierung im Land durch eine starke pauschale Sockelförderung aus Landesmitteln dringend erforderlich. Die Diskussion um den Gesetzesentwurf sollten Land und Kommunale Landesverbände zum Anlass nehmen, um die Frauenhausfinanzierung auf verlässliche Beine zu stellen, so Dr. Lehmann.

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