Besuch des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Heidelberg

vlnr: Osman Karcier (INDi), Moritz Limprecht (LV BW), Stella Vögele (INDi), Jürgen Dusel (Bundesbehindertenbeauftragte), Sean Wilk (INDi) und Michael Tränkle (LV BW)

Klares Signal gegen geplante Kürzungen in der Eingliederungshilfe 

Heidelberg/Stuttgart, den 23. Juli 2026 - Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel hat heute (23.7.) die Individualhilfe INDi e. V. in Heidelberg besucht und sich vor Ort ein Bild von der Arbeit zugunsten von Menschen mit Behinderungen gemacht. Im Mittelpunkt des Besuchs standen die geplanten Änderungen im Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere die drohende Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses sowie Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht. Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg, von INDi sowie der Bundesbehindertenbeauftragte selbst bezogen deutlich Position.

Anlässlich des Besuchs bei INDi e. V. erklärt Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Die Sorge über die derzeit diskutierten Einsparungen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe teile ich. Auch wenn derzeit noch kein Gesetzentwurf vorliegt, nehmen wir diese Überlegungen sehr ernst. Die Kosten für die Eingliederungshilfe mögen gestiegen sein, aber anstatt nun kurzerhand Leistungskürzungen in den Vordergrund zu stellen, sollten Bund und Länder eine gemeinsame Inklusionsstrategie voranbringen, die alle Lebensbereiche umfasst. Einsparungen können aus Sicht der Kommunen notwendig sein, doch der Rotstift sollte nicht bei den Leistungen angesetzt werden, sondern bei der überbordenden Bürokratie, die nicht nur die Antragstellenden, sondern auch die Behörden überlastet. Dieser gesamte Prozess muss evidenzbasiert und wissenschaftlich begleitet erfolgen, und dafür werde ich mich in den anstehenden Gesetzgebungsprozessen einsetzen.“

Die aktuell diskutierten Reformpläne zur Eingliederungshilfe sehen unter anderem eine stärkere Pauschalierung von Leistungen, eine Ausweitung der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Leistungsträger sowie Einschränkungen beim individuellen Wunsch- und Wahlrecht vor. Kritiker warnen vor einem grundlegenden Systembruch, der die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gefährdet.

„Pauschalierte Leistungen können durchaus Verwaltungsaufwand reduzieren und Leistungsberechtigten mehr Gestaltungsfreiheit bei ihrer Teilhabe geben – in gewissem Umfang sind sie bereits jetzt möglich. Eine behutsame Ausweitung dieser Möglichkeiten ist denkbar“, sagt Michael Tränkle, Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und ergänzt: „Was wir jedoch klar ablehnen, ist die Abschaffung des Zustimmungserfordernisses zugunsten eines bloßen Widerspruchsrechts. Das wäre ein inakzeptabler Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Die freiwillige Entscheidung der leistungsberechtigten Person muss Voraussetzung bleiben. Pauschalierungen dürfen individuelle Bedarfe nicht nivellieren und Sachleistungen nicht verdrängen. Die Wahlfreiheit muss gewahrt bleiben."

Osman Karcier von INDi e. V. warnt: „Was aktuell geplant wird, trifft den Kern der Selbstbestimmung: Das Wunsch- und Wahlrecht soll stärker begrenzt werden – ausgerechnet jenes Recht, das Ausdruck der UN-BRK und Grundlage echter Teilhabe ist. Teilhabe und Selbstbestimmung sind keine Leistungen auf Antrag, sondern Grundrechte. §104 SGB IX sichert Menschen mit Behinderungen das Recht, auf Wunsch in einer eigenen Wohnung zu leben. Dieses Recht darf nicht nach Kassenlage beschnitten werden."

Über die INDi

Seit der Gründung setzt sich der gemeinnützige Verein „Individualhilfe für Schwerbehinderte e.V.“ für ein selbstbestimmtes Leben pflegeabhängiger Menschen mit körperlicher Behinderung in den eigenen vier Wänden in Heidelberg ein, insbesondere Peer-Counseling – also die Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung. Herzstück der INDi ist der „Ambulanter Dienst“, auf dessen Ausrichtung jedes Mitglied Einfluss nehmen kann, da der Verein Individualhilfe alleiniger Gesellschafter des Ambulanten Dienstes ist. Dieser bietet u.a. Assistenzdienste für Menschen mit Körperbehinderung, u.a. Kindergarten- und Schulbegleitung, Persönlichen Assistenz bei Erwachsenen mit Körperbehinderung in der Arbeit, Freizeit, Reisen und im Alltag.