Armutsquote in Baden-Württemberg jetzt bei 14,1 Prozent

Pressemitteilung - geschrieben am 09.03.2023 - 23:01

Stuttgart 10.03.2023   In Baden-Württemberg erreicht die Armutsquote (2021) mit 14,1 Prozent einen neuen Höchststand. Betroffen sind 1,57 Millionen Menschen im Land. Gegenüber 2020 steigt die Quote damit um 7,6 Prozent an, nicht um 6,1 Prozent, wie aus den vorläufigen Zahlen hervorging. Das ist das Ergebnis des heute veröffentlichten aktualisierten Armutsberichts 2022 des Paritätischen Gesamtverbands nach dem Endergebnis des Statistischen Bundesamtes. Deutschlandweit liegt die Armut bei 16,9 Prozent. Im bundesweiten Vergleich steht Baden-Württemberg auf Rang zwei hinter Bayern (12,8 Prozent). Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg appelliert an die Landesregierung, die Ursachen für die steigende Armut gezielt zu bekämpfen und sich auf Bundesebene für eine zielgerichtete und wirksame Weiterentwicklung der staatlichen Sicherungssystemen für arme Menschen einzusetzen.

„Im bundesweiten Vergleich steht Baden-Württemberg noch vergleichsweise gut da. Dennoch ist die Zahl der armen Menschen bei uns im Land um über 114.000 Personen angestiegen. Diese dramatische Zunahme der Armut muss jetzt gestoppt werden“, erklärt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. „Die hohe Inflation trifft Menschen in Armut besonders hart. Hier muss die Landesregierung mehr eigene armutspolitisch wirksame Anstrengungen gegen die Ursachen von Armut unternehmen“, so Hartmann. Unkompliziert und sehr effektiv im Kampf gegen Armut sei etwa die Einführung einer kostenfreien Gemeinschaftsverpflegung in der Kindertagesbetreuung und an den Schulen sowie die kostenfreie oder zumindest erheblich kostenreduzierte Nutzungsmöglichkeit des ÖPNV für Menschen in der Grundsicherung. „Besonders wichtig ist auch, alle Anstrengungen zu verstärken, um Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Wir haben einen massiven Mangel an Arbeitskräften in der Sozialwirtschaft und in vielen anderen Bereichen. Gleichzeitig sind arbeitslose und niedrig qualifizierte Menschen am stärksten von Armut betroffen“, so der Vorstand weiter. Sollte für langzeitarbeitslose Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich sein, müssten mehr Beschäftigung und Qualifizierung in einem sozialen Arbeitsmarkt auch vom Land gefördert werden. “Es ist nach meiner Überzeugung für alle immer besser, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Vor allem im Kampf gegen Armut“.

Besonders dringend sei jetzt die Einigung der Bundesregierung auf eine zügige Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung. „Kinderarmut ist ein Skandal. Sie nimmt Kindern Lebenschancen und bürdet der Gesellschaft als Ganzes enorme Zukunftslasten und –risiken auf“, so Hartmann.

In den Regionen von Baden-Württemberg reicht die Bandbreite von der Region Nordschwarzwald mit einer Armutsquote von 12,1 Prozent, Ostwürttemberg 12,8 Prozent (+ O,1) , Neckar-Alb 12,9 Prozent, Schwarzwald-Baar-Heuberg 13,5 Prozent (+0,1), Heilbronn-Franken 13,2 Prozent (-0,1), Stuttgart 13,5 Prozent (+ 0,2), Donau-Iller (BW) 13,5 Prozent (-0,1), Bodensee-Oberschwaben 14,6 Prozent, Mittlerer Oberrhein 14,9 Prozent (+0,1), Hochrhein-Bodensee 15,2 Prozent (+0,3), Rhein-Neckar 15,4 Prozent (+0,3) bis zu 16,2 Prozent (+0,2) im Südlichen Oberrhein. 

Den aktualisierten Paritätischen Armutsbericht 2022 finden Sie unter https://www.der-paritaetische.de/themen/sozial-und-europapolitik/armut-und-grundsicherung/armutsbericht-2022-aktualisiert/ sowie die Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes unter https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/armut-deutlich-groesser-als-angenommen-paritaetischer-legt-ueberarbeitete-neuauflage-seines-armutsberichts-2022-vor/.

 

Hintergrundinformation

Der Armutsbericht des Paritätischen zählt einer EU-Konvention entsprechend Haushalte als arm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegen. Diese Armutsschwelle lag 2021 bei einer alleinstehenden Person bei einem monatlichen Einkommen von 1.145 Euro, bei einem Paar ohne Kinder bei 1.718 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren gelten nach dieser Definition als armutsgefährdet, wenn sie weniger als 1.489 Euro monatlich zur Verfügung haben. Bei einem Paar mit zwei Kindern unter 14 Jahren sind es 2.405 Euro.

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