Abschiebungen von gut integrierten Geflüchteten beenden

Pressemitteilung - geschrieben am 07.12.2023 - 22:53

Stuttgart 08.12.2023 Nach Zahlen der Bundesregierung und des Flüchtlingsrats gab es 2023 (Stichtag 30.09.) 1.458 Abschiebungen aus Baden-Württemberg. Das neue Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen soll die Zahl der Abschiebungen steigern. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte (10.12.) eine Beendigung der Ausreisepflicht für alle Geflüchteten, die bereits gut in den Arbeitsmarkt integriert sind. Die geplanten Erleichterungen von Abschiebungen greifen massiv in die Grundrechte von Menschen ein und stehen im Widerspruch zur UN-Menschenrechtskonvention und einer menschenwürdigen Aufnahme von Schutzsuchenden.

„Die geplanten Verschärfungen der Abschieberegelungen verletzen die Grundrechte der Betroffenen und ängstigen alle Geflüchtete, die Schutz in unserem Land suchen. Dies entspricht nicht dem Schutz der Menschenwürde und dem Schutz der Familie. Abschiebungen haben mit Schicksalen zu tun. Es ist nicht nachvollziehbar und akzeptabel, dass bereits gut integrierte Menschen, aus ihrer neuen Heimat herausgerissen werden: für die Menschen wie für Betriebe, die sich für Integration einsetzen. Das nährt die rechtspopulistische Vorstellung, dass unsere Grundrechte für Menschen, die Schutz in unserem Land suchen, nicht gelten und ausgehoben werden können, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg.

Neben der Wahrung der Menschenrechte müsse es gerade in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels oberste Priorität haben, Menschen in unserem Land, die gut in den Arbeitsmarkt integriert sind, einen Spurwechsel aus der Ausreisepflicht zu ermöglichen. Geflüchtete Menschen auszuweisen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich bereits sprachlich fortgebildet haben und kulturell angekommen sind, darüber hinaus gute Möglichkeiten für Aus- oder Weiterbildung haben bzw. bereits einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sei in keinster Weise nachvollziehbar oder zu rechtfertigen. Die Erwerbstätigenquote von Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland kamen, schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf über 60 Prozent ein. Zudem werden die geplanten Verschärfungen nicht dazu beitragen, dass deutlich mehr Abschiebungen vollzogen werden. Viele Ausreisepflichtige können beispielsweise nicht abgeschoben werden, weil Ausweisdokumente fehlen, das Herkunftsland sich weigert, sie wieder aufzunehmen, oder eine chronische oder schwere Erkrankung vorliegt“, so Dürig zur tatsächlichen Situation.

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