Sommertour der SPD-Fraktion beim FrauenGesundheitsZentrum

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Teilnehmende sitzen vor einem Bücherregal beim FGZ
Sommertour der SPD-Fraktion fand aufgrund der aktuellen Situation bzgl. der institutionellen Förderung beim FrauenGesundheitsZentrum statt.

Teilnehmende vlnr.:

  • Moritz Limprecht, Regionalgeschäftsstelle Nordbaden und aktuell Vorsitzender der Liga HD
  • Lisa Wagner, Vorständin des FrauenGesundheitsZentrum Heidelberg e.V.
  • Michaela Schadeck, Kreisvorständin Paritätischer Kreisverband Heidelberg
  • Sören Michelsburg, SPD Fraktionsvorsitzender

Der Termin mit der SPD-Fraktion mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband fand aufgrund der aktuellen Situation bzgl. der institutionellen Förderung beim FrauenGesundheitsZentrum (FGZ) statt. 

Inhaltlich stellte sich das FGZ vor und berichtete über die Arbeit der Beratungsstelle. Das FrauenGesundheitsZentrum Heidelberg unterstützt Frauen* und Mädchen*, die von Essstörungen betroffen sind. Auch Angehörige, Freund*innen, Familienmitglieder oder Kolleg*innen können sich an das FGZ wenden. Hierbei kam Frau Wagner nicht umhin, auf die existenziell bedrohliche Situation für die Einrichtung hinzuweisen. Das FGZ war in der letzten Beschlussvorlage der institutionellen Förderungen des Gemeinderates nicht mehr aufgeführt. Sollte es keine Förderung durch die Stadt Heidelberg mehr geben, würde dies nach fast 50 Jahren das Ende des FrauenGesundheitsZentrums bedeuten. In Zeiten des Mangels an Psychotherapieplätzen hätte dies katastrophale Folgen. Das FGZ ist die einzige Beratungsstelle im Umkreis von 40 km, die niederschwellig Unterstützung für Betroffene anbietet. Gerade bei Essstörungen ist ein schnelles Handeln zwingend notwendig. Magersucht (Anorexia nervosa) zählt als die psychische Erkrankung mit der höchsten Sterberate.

Im weiteren Gesprächsverlauf wurde der Blick auch auf die soziale Infrastruktur in Heidelberg im Gesamten gerichtet. Dies knüpfte inhaltlich an die im Schreiben der Liga ausgeführten Forderungen für den Sozialbereich an:

  • Für die Planungssicherheit der Angebote ist generell eine Entscheidung des Gemeinderates zu den Verträgen und kommunalen Zuschüssen vor der Sommerpause notwendig, da die erheblichen Kürzungen Folgen in der Personalausstattung der Angebote (80-90 % sind jeweils Personalkosten) haben müssen. Bei der dann notwendigen Personalreduktion sind arbeitsrechtliche Fristen einzuhalten. Dies wird, wenn Entscheidungen erst im Herbst erfolgen, sehr zeitkritisch.
  • Tarifliche Steigerungen müssen sich auch in den Zuschüssen abbilden, andernfalls entstehen hierdurch weitere verdeckte Kürzungen. Schon in den letzten Jahren hat die Dynamisierung von 2,5 % nicht die tariflichen und sonstigen Steigerungen abgedeckt und die ungedeckte Lücke ist gewachsen. Sollte die aktuelle Dynamisierung von 2,5 % grundsätzlich gestrichen werden, entsteht damit eine hochproblematische Entkopplung von tariflichen Anpassungen. Dies muss vermieden werden.
  • Die Neuverträge sollen aktuell nur eine feste Laufzeit von zwei Jahren haben, was eine solide und qualitativ hochwertige Personalplanung faktisch unmöglich macht. Die bisherige Regelung der automatischen Verlängerung mit der Kündigungsmöglichkeit gab wesentlich mehr Planungssicherheit.
  • Bei der Ausgestaltung der Verträge ist es aus unserer Perspektive wichtig, dass sich hierin auch eine Verantwortungsgemeinschaft für die behandelten Arbeitsfelder widerspiegelt. Risiken dürfen nicht einseitig auf die Leistungserbringer sozialer Angebote übertragen werden.