Am 10.06.2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Es beinhaltet vier wesentliche Änderungen im Hinblick auf
- besseren Kinder- und Jugendschutz,
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen,
- Hilfen aus einer Hand („inklusive Lösung“),
- Prävention vor Ort,
- Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.
Die inklusive Lösung ist die größte Weichenstellung im KJSG. Sie sieht eine Hilfe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung aus einer Hand unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Dies bedeutet in den kommenden Monaten und Jahren eine Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Behindertenhilfe. Deshalb ist es uns wichtig, Sie zeitnah über alle wesentlichen Entwicklungen im weiteren Prozessverlauf zu informieren. Zudem werden wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema, Hinweise auf Fördermittel sowie Fachveranstaltungen/ Fortbildungen zur Verfügung stellen.
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