Umsetzungsprozess inklusives SGB VIII

Familie mit Rollstuhlfahrer

Am 10.06.2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Es beinhaltet vier wesentliche Änderungen im Hinblick auf

  1. besseren Kinder- und Jugendschutz,
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen,
  3. Hilfen aus einer Hand („inklusive Lösung“),
  4. Prävention vor Ort,
  5. Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.  

Die inklusive Lösung ist die größte Weichenstellung im KJSG. Sie sieht eine Hilfe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung aus einer Hand unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Dies bedeutet in den kommenden Monaten und Jahren eine Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Behindertenhilfe. Deshalb ist es uns wichtig, Sie zeitnah über alle wesentlichen Entwicklungen im weiteren Prozessverlauf zu informieren. Zudem werden wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema, Hinweise auf Fördermittel sowie Fachveranstaltungen/ Fortbildungen zur Verfügung stellen.

Die Seite befindet sich im Aufbau und wird kontinuierlich ergänzt. 

 

 

Wissenswertes

Was wir schon wissen!

Fragenzeichen und Glühbirnen

Gemeinsam zum Ziel - Wir gestalten die Inklusive Jugendhilfe!

Logo gemeinsam zum Ziel

Positionierungen

Position

Fachveranstaltungen und Fortbildungen

Prozessbegleitung: "Wir machen uns auf den Weg!"

Prozessbegleitung

Aktuelle Informationen

Ansprechperson
Michael Tränkle
Michael
Tränkle
Leitung Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion
Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung; Referat Frühförderung, Kinder u. Jugendliche m. Behinderung
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