„Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich (…) in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen“
(§ 2, Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)
Wir beraten zu allen Fragen einer Schwangerschaft, Geburt und in Schwangerschaftskonflikten. Ebenso beraten wir zu Familienplanung und Empfängnisverhütung und unterstützen nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Präventive und sexualpädagogische Angebote, Vorträge und Informationsveranstaltungen runden das Angebot ab.
Auch unabhängig von einer Schwangerschaft beraten wir zu Familienplanung, Kinderwunsch, Empfängnisverhütung und Sexualität.
In der Schwangerschaft und nach einer Geburt beraten wir:
- zu finanziellen und rechtlichen Regelungen
- in der Umstellung, wenn aus Partnern Eltern werden
- wenn der Alltag mit dem Baby schwierig ist,
- in Krisensituationen (Depression vor oder nach der Geburt, Trennung vom Partner, ungewollte Schwangerschaft etc.)
Örtliche Zuständigkeit:
Ulm und Alb-Donau-Kreis (alle Angebote); Landkreis Neu-Ulm (außer Antragstellungen für finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und sexualpädagogische Angebote) – denn die Beratungsstellen verschiedener Träger verstehen sich donauübergreifend als Angebote für die Region, obwohl sie jeweils im Bundesland des Hauptsitzes finanziell gefördert werden und anerkannt sind.
Grundlegendes:
- Unsere Beratungsstelle ist staatlich anerkannt nach § 219 StGB.
- Wir beraten Sie individuell in Einzelgesprächen, mit Ihrem Partner oder mit einer Ihnen nahestehenden Person.
- Uns stehen bei Bedarf Dolmetscher:innen zur Verfügung.
- Wir stehen unter Schweigepflicht.
- Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen.
- Beratungen sind im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags kostenfrei.
- Wir arbeiten überkonfessionell auf Grundlage des Gesetzes.