Kodex für die Durchführung von Projekten

Projektpolitik

Der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg e.V. nutzt Projektförderungen zur Umsetzung seines satzungsgemäßen Auftrages.

Er hat sich in seinem Grundwertepapier folgenden Zielen verpflichtet:

  • die Umgestaltung der Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit aktiv mitzugestalten,
  • neue Formen Sozialer Arbeit zu ermöglichen,
  • die Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen untereinander zu fördern,
  • Netzwerke zur Gestaltung Sozialer Arbeit zu bilden und zu fördern.

Er bewirbt sich um Projekte, wenn die Inhalte der Förderprogramme in engem Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen Auftrag stehen und zur Erreichung seiner oben genannten Verbandsziele förderlich sind. 

Danach werden Projektentwicklungen des Hauses nach folgenden Kriterien geprüft:

  • das Projekt fördert die Innovation auf einem Feld der Sozialen Arbeit
  • das Projekt stärkt die Vernetzung in einem Feld Sozialer Arbeit
  • das Projekt fördert die Trägerentwicklung im Verbandsbereich des Paritätischen
  • das Projekt fördert die Personalentwicklung in der Landesgeschäftsstelle, den Regionalgeschäftsstellen, Tochterunternehmen und Mitgliedsorganisationen

Bei der Prüfung, ob ein Projektantrag eingereicht wird, geht es nicht nur um strategisch relevante Projekte, sondern auch darum, ob der Paritätische bzw. die Werkstatt PARITÄT und die in Frage kommenden Projektpartner und Projektpartnerinnen über die wirtschaftlichen, strukturellen und fachlichen Voraussetzungen zur qualifizierten Abwicklung und Zielerreichung der Projekte verfügen oder diese mit einem kalkulierbaren Risiko herstellen können.
 

Projektpartner und Projektpartnerinnen

Die Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen in den Projekten sollen in der Regel Mitgliedsorganisationen des Paritätische sein. Sofern es der Förderaufruf vorschreibt oder insofern es für eine positive Bewertung des Projektantrags förderlich ist, können aber auch Kooperationen mit Kommunen, Jobcentern, wissenschaftlichen Instituten, Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen sowie weiteren Organisationen der freien Wohlfahrtspflege eingegangen werden.

Handelt  es sich um ein Kooperationsprojekt mit einem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege bzw. um ein Projekt der LIGA Baden-Württemberg oder anderer Organisationen, die im Zuge des Vorhabens Ziele im Sinne des Satzungszwecks des Paritätischen unterstützen, können auch diese selbst oder deren angeschlossenen Organisationen Projektpartner und Projektpartnerin werden. Die Anzahl der Teilprojekte, die jeder Organisation zugedacht wird, wird vor der Antragstellung mit den kooperierenden Organisationen vereinbart.

Die Möglichkeit, dass Mitgliedsorganisationen an Projektvorhaben partizipieren können, soll möglichst breit im Verband kommuniziert werden.

Es werden dazu interne Ausschreibungen für alle Mitglieder durchgeführt, Absprachen in den Fachgruppen stattfinden oder Beteiligungsaufrufe über die Informationsmedien des Landesverbandes oder der Werkstatt PARITÄT geschaltet. Gehen mehr Bewerbungen ein als Fördermittel zur Verfügung stehen, wählen die Bereichsleitungen die qualifiziertesten Bewerbungen aus.

Hierbei ist zu beachten, dass allgemeine Anforderungen des Fördergebers sowie besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen der Fördervorhaben, wie etwa zeitliche Abläufe des Antragsverfahrens, zu Beschränkungen bei Bekanntmachungen sowie der Auswahl möglicher Projektpartner und Projektpartnerinnen führen können. Dies trifft besonders auch bei der Durchführung von Projekten zu, die ausschließlich in einem regionalen Bezug durchgeführt werden sollen. Zur Absicherung der Gesamtverantwortung des Landesverbandes bzw. der Werkstatt PARITÄT ist es notwendig, dass Projektpartner und Projektpartnerinnen ihre wirtschaftliche, fachliche und administrative Leistungsfähigkeit in angemessener Form darlegen und zusichern.
 

Projektumsetzung

Projekte werden nach den geltenden Qualitätsstandards durchgeführt.

Dazu gehören:

  • eine qualifizierte Projektanalyse gestützt auf festgelegte Analyseinstrumente
  • eine qualifizierte Projektplanung über festgelegte Planungshilfen
  • eine qualifizierte Projektausführung mit festgelegten Anforderungen an die Dokumentation und das Controlling
  • eine qualifizierte Projektevaluation mit der Bewertung des Zielerreichungsgrades
  • und ggf. der Suche nach Ursachen für  Abweichungen
     

Folgeprojekte


Wird vom Fördergeber die Möglichkeit eingeräumt, dass ein laufendes Projekt fast oder geringfügig unverändert weiterbewilligt wird, erfolgt dies, wenn durch Fördergeber nichts anderes verlangt wird, mit denselben Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen. Es erfolgt dann keine Bekanntmachung und keine interne Ausschreibung der Teilprojekte und Standorte.
 

Nachrücker in Projekten


Wird vom Fördergeber die Möglichkeit eingeräumt, dass ein laufendes Projekt oder ein Folgeprojekt einen weiteren Projektpartner oder Projektpartnerin aufnehmen kann, erfolgt die Aufnahme in Absprache mit der jeweiligen Bereichsleitung. Diese macht die Beteiligungsmöglichkeit in geeigneter Weise unter ihren Mitgliedsorganisationen bekannt und ermittelt den neuen Projektpartner, die neue Projektpartnerin.

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Freigabe durch Vorstand am 16.03.2017

Kodex für die Durchführung von Projekten_2017