Wir wünschen uns ein Land, in dem Diskriminierung proaktiv entgegengewirkt wird, in dem Menschen, die diskriminiert werden, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen und sichere Strukturen vorfinden können, die sie bei der Rechtsdurchsetzung wirkungsvoll unterstützen.
Murat M., ein 16-jähriger Schwarzer Jugendlicher aus einer baden-württembergischen Kleinstadt hatte gute Erfahrungen mit der Antidiskriminierungsberatung gemacht, als er in einem Fitnessstudio Diskriminierung erlebte. Als er nun wieder in die Beratungsstelle kam, nachdem er sich in seiner Schule rassistisch behandelt gefühlt hat, hörte er von der Beraterin, dass an der Schule im Gegensatz zum Fitnessstudio das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keine Anwendung findet. Es gilt nur im zivilgesellschaftlichen Bereich. Für Schulen, Hochschulen, Polizei oder Behörden gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Begründung: staatliche Stellen dürften nicht diskriminieren.
Auf Druck eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses ist das Landesgleichbehandlungsgesetz im Koalitionsvertrag verankert und von der Regierung auch ausgearbeitet und in erster Lesung beschlossen worden. Doch was ist dann passiert?
Eine breite, vor allem von Kommunalverbänden geführte Kampagne diffamierte das Gesetz in einer populistischen Art und Weise als „Bürokratiemonster“. Die Behauptung, dass es mit dem Gesetz einen Bürokratieauswuchs geben würde, hätte mit einem Blick nach Berlin, wo das Gesetz seit vier Jahren in Kraft ist, schnell entkräftet werden können. Aber entsprechende Angebote des Bündnisses für ein LADG wurden weder von der Politik noch von der Presse wirklich wahrgenommen.