Nicht alle Kinder und Jugendlichen können bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. In solchen Fällen bieten Pflegefamilien ein zweites Zuhause, Schutz und liebevolle Betreuung. In Baden-Württemberg lebten im Jahr 2022 8.042 junge Menschen und 337 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien – vermittelt durch das Jugendamt. Der Bedarf an neuen Pflegefamilien ist weiterhin groß.
Gemeinsam stark: Die Kampagne „Das passt“
Um auf diesen Bedarf aufmerksam zu machen, haben der Paritätische Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bereits 2019 die Informationskampagne „Das passt“ gestartet. Ziel ist es, über Pflegeformen zu informieren, Unterstützungsangebote sichtbar zu machen – und neue Familien zu gewinnen, die Kindern in Not helfen wollen.
Pflegeformen im Überblick
1. Vollzeitpflege
Ein Kind lebt über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in einer Pflegefamilie. Ziel ist, ihm einen stabilen, liebevollen Alltag zu bieten – bis zur möglichen Rückkehr zur Herkunftsfamilie oder dauerhaft.
Rechtliche Grundlage: § 33 SGB VIII
? Warum? Häufige Gründe sind Überforderung der Eltern, psychische Erkrankung, Trennung, Suchtprobleme oder akute Lebenskrisen.
2. Bereitschaftspflege
Kurzfristige Unterbringung in einer Pflegefamilie bei akuten Krisen – zum Beispiel nach Inobhutnahme oder wenn ein Kind sofort Schutz braucht.
Rechtliche Grundlage: §§ 27, 33, 42 SGB VIII
???? Die Kinder werden vorübergehend aufgenommen, bis geklärt ist, wie es weitergeht – z. B. Rückkehr zur Familie oder Vermittlung in Vollzeitpflege.
3. Gastfamilienmodell (JuMeGa®)
Für Kinder mit seelischen Belastungen, unbegleitete minderjährige Geflüchtete oder straffällige Jugendliche. Die Betreuung erfolgt durch besonders geschulte Familien und intensive sozialpädagogische Begleitung.
➡️ Entwickelt von Arkade e.V., der Jugendpsychiatrie Die Weissenau und dem Jugendamt Ravensburg.
4. Erziehungsstellen / Sozialpädagogische Pflegestellen
Hier leben Kinder bei Pflegeeltern mit pädagogischer Ausbildung, die ihnen eine besonders fördernde und stabile Umgebung bieten.
Rechtliche Grundlage: § 33 Satz 2 und § 34 SGB VIII
? Die Kinder haben oft besondere Entwicklungsbedarfe, und die Pflegepersonen werden professionell begleitet.
Möchten Sie Pflegefamilie werden?
Die erste Anlaufstelle ist in der Regel das örtliche Jugendamt. Auch die auf unserer Website genannten Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Baden-Württemberg beraten Sie gerne ausführlich.
?♀️?♂️ Unterstützen Sie Kinder auf ihrem Weg in eine sichere, gesunde Zukunft – werden Sie Pflegefamilie!