Ein Platz der jungen Menschen Räume, Beziehungen, Beteiligung und Unterstützung bietet – freiwillig, niedrigschwellig und unabhängig vom sozialen Umfeld. Das ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), und ein unverzichtbarer Teil der sozialen Infrastruktur in Baden-Württemberg.
Prinzip
Das Grundprinzip ist ein offener Treff: Junge Menschen können kommen, ohne Mitglied zu sein, sich vorher anmelden oder eine bestimmte Leistung beantragen zu müssen. Sie entscheiden selbst, ob und wie sie die Angebote nutzen. Damit sind die Angebote besonders niedrigschwellig. Jeder darf dazugehören. Im Gegensatz zu Angeboten wie Sportverein oder Musikschule gibt es keine Erwartung, etwas "leisten" oder "machen" zu müssen. Alle Aktivitäten verstehen sich als Angebote.
- Offenheit: Die Angebote richten sich an alle jungen Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialer Lage.
- Freiwilligkeit: Junge Menschen entscheiden selbst, ob, wann und wie sie teilnehmen.
- Niedrigschwelligkeit: Es gibt möglichst wenige Zugangshürden.
- Lebensweltorientierung: Die Angebote greifen Themen und Interessen junger Menschen auf.
- Beziehungsarbeit: Verlässliche Fachkräfte bieten Orientierung, Unterstützung und ein offenes Ohr.
- Beteiligung und Selbstorganisation: Jugendliche können Angebote, Räume und Regeln mitgestalten.
- Inklusion und Vielfalt: Unterschiedliche Lebensrealitäten werden berücksichtigt.
- Freiwillige Selbstbildung: Junge Menschen lernen durch gemeinsames Handeln, Ausprobieren und Übernehmen von Verantwortung.
Die OKJA ist ein eigenständiger Bildungs- und Erfahrungsort außerhalb von Schule und Familie.
Zielgruppe
Die OKJA richtet sich grundsätzlich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren.
Rechtlicher Rahmen
Die Angebote sollen an den Interessen, der Lebenswelt und dem Alltag junger Menschen ansetzen und beruhen auf freiwilliger Teilnahme. Das ist in § 11 SGB VIII festgelegt. Das Gesetz beschreibt die Jugendarbeit als außerschulische Jugendbildung mit einem eigenständigen Bildungsauftrag. Außerdem greifen Regelungen des das SGB VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG),das Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg und alle Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz.
Träger und Finanzierung
Träger der OKJA können sowohl öffentliche als auch freie Träger wie z. B. Städte und Gemeinden, Jugendämter, Wohlfahrtsverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen, kirchliche Träger, Jugendinitiativen und selbst verwaltete Zusammenschlüsse sein. Auf Landesebene vertritt insbesondere die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO). die Interessen der OKJA. Sie bündelt die die Interessen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit. Die Interessenvertretung auf Landesebene erfolgt auch über die das Paritätische Jugendwerk PJW und die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e. V. (AGJF).
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit wird vor allem durch kommunale Mittel finanziert – getragen von Städten, Gemeinden und Landkreisen, häufig in Zusammenarbeit mit freien Trägern. Ergänzend kommen Landes- und Bundesmittel, Projektförderungen sowie Eigenmittel der Träger hinzu. Eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung ist entscheidend. Aufgrund der stark belasteten kommunalen Haushalte befinden sich auch die Träger der OKJA in finanziell schwierigen Verhandlungssituationen mit den geldgebenden Kommunen.