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Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.
Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 22. März 2020.