Informieren Sie andere interessierte Kollegen, Freunde, Bekannte über diese Seite. Hierzu können Sie die Seite einfach per WhatsApp, Facebook, Twitter oder per E-Mail teilen!
Grundsätzlich und in der Regel gilt nach der Arbeitsschutzverordnung des Bundes sowie nach § 1i der Corona-VO BW auch für Beschäftige in der Kinder- und Jugendhilfe die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (vorzugsweisezertifiziert nach DIN...