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Innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist (14. Mai 2025) sind von keiner Seite Einwendungen erhoben worden. Die Einigung ist damit für die Tarifvertragsparteien bindend.
Verbandliche Leistungen Zu den unentgeltlichen verbandlichen Leistungen gehört die Grundberatung zu arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen der Mitgliedsorganisationen. Hierzu gehören Anfragen, die in einem vertretbaren zeitlichen Aufwand...