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Innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist (14. Mai 2025) sind von keiner Seite Einwendungen erhoben worden. Die Einigung ist damit für die Tarifvertragsparteien bindend.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet.
Die Tarifparteien haben sich in der 3. Verhandlungsrunde am 18.05.2022 auf wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes geeinigt
Verbandliche Leistungen Zu den unentgeltlichen verbandlichen Leistungen gehört die Grundberatung zu arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen der Mitgliedsorganisationen. Hierzu gehören Anfragen, die in einem vertretbaren zeitlichen Aufwand...