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Alle stationären Rehabilitationseinrichtungen müssen gemäß § 37 Abs. 2 SGB IX über ein rehabilitionspsezifisches Qaulitätsmanagement verfügen (QM-Verfahren) und dieses durch eine entsprechende Zertifizierung nachweisen. Nur dann sind sie als Reha-Träger anerkannt und dürfen belegt werden.
Arbeitskreise
Die Erfahrungen in den QM Arbeitskreisen und Veranstaltungen letztes Jahr haben gezeigt, dass die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Baden-Württemberg weiteren Unterstützungsbedarf zum Thema Qualitätsmanagement (QM) haben.
In den bisherigen Veranstaltungen wurde aber auch deutlich, dass in den Mitgliedsorganisationen ganz vi
Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg bietet den Mitgliedsorganisationen über die Paritätische Akademie Süd einen kompetenten Ansprechpartner zum Qualitätsmanagement an.
Arbeitskreise
Die Erfahrungen in den QM Arbeitskreisen und Veranstaltungen letztes Jahr haben gezeigt, dass die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Baden-Württemberg weiteren Unterstützungsbedarf zum Thema Qualitätsmanagement (QM) haben.
In den bisherigen Veranstaltungen wurde aber auch deutlich, dass in den Mitgliedsorganisationen ganz vi