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Wie das Kultusministerium mit Schreiben vom 25. Juli mitteilt, wird die Fortgeltung der in § 1a KiTaVO enthaltenen Maßnahmen (Ersatz von Fachkräften durch geeignete Zusatzkräfte sowie Überscheitung der Höchstgruppenstärke) rechtskräftig werden. Neu...