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Update vom 13. Oktober 2020
Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages in der Zeit vom 1.10.-31.12.2020 (Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes)
Dies müssen Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, ab dem 1.