Informieren Sie andere interessierte Kollegen, Freunde, Bekannte über diese Seite. Hierzu können Sie die Seite einfach per WhatsApp, Facebook, Twitter oder per E-Mail teilen!
Jeder Arbeitgeber (und damit jeder Kita-Träger) muss laut § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, um die Mitarbeiter*innen angemessen vor Gefährdungen während der Arbeit zu schützen. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu...