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wie bereits angekündigt haben, hat das Land die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (COV KH/P) an die Vorgaben des § 28b IfSG angepasst. Die geänderte COV KH/P wurde am 14.12. notverkündet und tritt damit am 15. Dezember 2021 in Kraft...
"Als Anlage beigefügt finden Sie die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und...