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Einhergehend mit der CoronaVO Baden-Württemberg, die zum 01.07. in Kraft tritt, wurde die CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit überarbeitet. Die neue Fassung vom 26.06. liegt vor und gilt gleichfalls ab 01.07.2020. Die...
Gestern Nachmittag hat die Landesregierung die CoronaVO in der ab dem 10. Juni 2020 geltenden Fassung verkündet. Wie Sie § 6 der CoronaVO entnehmen können, gilt die Ermächtigungsgrundlage für die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen des...