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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus mit Schreiben vom 16.03.2020 an die zuständigen Behörden umfangreiche Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht veranlasst (Veröffentlichung vom 18.03.2020).
Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie
(„COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV“)
in Kraft getreten am 10. April 2020
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert.
Neue "Corona - Hotline" der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die aktuelle Lage hinsichtlich der Corona Pandemie stellt Arbeitgeber vor enorme Herausforderungen.
Deshalb hat die BGW eine Hotline für Mitgliedsbetriebe eingerichtet:
BGW-Hotline (040) 202 07 - 18 80
erreichbar:
Montag - Donnerstag: 7.
Die AOK Baden-Württemberg hat folgende Maßnahme getroffen (die AOK-Bezirksdirektionen sind hierüber informiert)
Sonderregelung der AOK-Baden-Württemberg aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation für die häusliche Krankenpflege:
Für Verordnungen akzeptiert die AOK Baden-Württemberg zunächst bis 31.05.2020 eine rückwirkende Ausstellung der HKP-V
Der Fachbereich "Ältere Menschen und Pflege" möchte Sie mit dieser Fachinformation über die aktuelle Situation der Coronakrise für Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege auf dem laufenden halten.
Brief des Ministerium für Soziales und Integration vom 17.03.2020 (liegt uns derzeit nicht im Original vor)
"Sofern in einer stationären Einrichtung für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen durch vermehrte Erkrankungen des Personals bzw.