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Der PARITÄTISCHE hat sich am vergangenen Mittwoch an Frau Kultusministerin Eisenmann gewendet und in einem Schreiben darauf gedrängt, dass das Kultusministerium umgehend eine einheitliche und nicht interpretierbare Klarstellung zur Umsetzung der erweiterten Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen veröffentlicht.
Mit der Siebten Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gehen weitere Schritte der Lockerungen der Maßnahmen einher.
Die Corona-Verordnung Heimbewohner ist am 03.05.2020 ausgelaufen. Somit entfallen die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen.
Die Änderungen umfassen insbesondere:
Maskenpflicht
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen
- im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen
- in Läden und Einkaufszentren
eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Erweiterte Notbetreuung
Mit Beschluss vom 23. April 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 27. April 2020, bzw. Montag, den 4.
Durch die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung am 17. April ergeben sich vorsichtige Lockerungen. Hierzu zähen u.a.
Die Verordnung regelt insbesondere eine 14-Tägige Quarantäne für Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Baden-Württemberg einreisen; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, den 10. April 2020
Diese enthält u.a. folgende Änderungen:
Das Robert-Koch-Institut weist ab dem 10.
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23.
Die Landesregierung hat per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft gesetzt. Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:
Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten.